Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Höhe des Ordnungsgeld nach § 95 VwGO

Dies ist eine Diskussion zu Höhe des Ordnungsgeld nach § 95 VwGO innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 07.03.2011, 19:05
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 31
Keine Wertung, ronald.bahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ronald.bahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ronald.bahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ronald.bahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ronald.bahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ronald.bahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ronald.bahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ronald.bahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ronald.bahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ronald.bahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Höhe des Ordnungsgeld nach § 95 VwGO

Auf welcher Grundlage wird das Ordnungsgeld nach § 95 VwGO berechnet bzw. festgelegt und wie hoch kann dieses maximal sein ?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 08.03.2011, 00:18
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 402
96% positive Bewertungen (402 Beiträge, 30 Bewertungen)96% positive Bewertungen (402 Beiträge, 30 Bewertungen)96% positive Bewertungen (402 Beiträge, 30 Bewertungen)96% positive Bewertungen (402 Beiträge, 30 Bewertungen)96% positive Bewertungen (402 Beiträge, 30 Bewertungen)96% positive Bewertungen (402 Beiträge, 30 Bewertungen)96% positive Bewertungen (402 Beiträge, 30 Bewertungen)96% positive Bewertungen (402 Beiträge, 30 Bewertungen)96% positive Bewertungen (402 Beiträge, 30 Bewertungen)96% positive Bewertungen (402 Beiträge, 30 Bewertungen)  
AW: Höhe des Ordnungsgeld nach § 95 VwGO

Das kommt auch drauf an, ob er Zeuge oder Beteiligter ist. Außerdem auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen. Es liegt im Ermessen des Gerichts. Ich glaube i.d.R. sind es so um die 200 €!?
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 08.03.2011, 10:45
Junior Mitglied
 
Registriert seit: May 2008
Ort: München
Beiträge: 94
100% positive Bewertungen (94 Beiträge, 22 Bewertungen)100% positive Bewertungen (94 Beiträge, 22 Bewertungen)100% positive Bewertungen (94 Beiträge, 22 Bewertungen)100% positive Bewertungen (94 Beiträge, 22 Bewertungen)100% positive Bewertungen (94 Beiträge, 22 Bewertungen)100% positive Bewertungen (94 Beiträge, 22 Bewertungen)100% positive Bewertungen (94 Beiträge, 22 Bewertungen)100% positive Bewertungen (94 Beiträge, 22 Bewertungen)100% positive Bewertungen (94 Beiträge, 22 Bewertungen)100% positive Bewertungen (94 Beiträge, 22 Bewertungen)  
AW: Höhe des Ordnungsgeld nach § 95 VwGO

Die konkrete Höhe liegt, wie schon von whatup erwähnt, im Ermessen des Gerichtes.

Gem. § 167 VwGO gilt für die Vollstreckung das Achte Buch der ZPO entsprechend.

Vorbehaltlich spezieller gesetzlicher Vorschriften würde das bedeuten, dass die Höchstsumme gem. § 890 Abs. 1 ZPO 250.000 Euro beträgt.
__________________
www.sicherheitsrecht-bayern.de
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 10.03.2011, 20:02
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 31
Keine Wertung, ronald.bahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ronald.bahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ronald.bahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ronald.bahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ronald.bahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ronald.bahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ronald.bahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ronald.bahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ronald.bahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ronald.bahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Höhe des Ordnungsgeld nach § 95 VwGO

Danke für eure Hilfe
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Antrag nach § 80 Absatz 5 VwGO Verwaltungsrecht / -prozeßrecht 04.11.2010 18:04
Ordnungsgeld nach ZPO in ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 27.01.2010 17:39
unterschied § 51 VwGO zu §§ 48, 49 VwGO Öff-Recht - Examensvorbereitung 20.03.2009 23:59
Widerspruch nach §70 VwGO Verwaltungsrecht / -prozeßrecht 24.06.2008 20:07
§ 80 Abs.2 S.1 Nr.4 VwGO Öff-Recht - Examensvorbereitung 02.03.2006 18:33





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN