Dies ist eine Diskussion zu Hochschulrecht - Rücknahme von Einschreibung möglich? innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| Hochschulrecht - Rücknahme von Einschreibung möglich? meine Frage bezieht sich auf das Hochschulrecht. Ich hoffe ich bin im richtigen Forum gelandet. Es geht um folgendes: Ein Student S ist schon seit längerer Zeit in den Fächern F1 und F2 parallel eingeschrieben, erbringt aber nur in F1 aktiv Leistungen. Die Einschreibung erfolgte noch mit einer Prüfungs-/Studienordnung PO/SO vor 2000. Aufgrund einer Prüfung P1, welcher S in F2 ablegen wollte, fällt der Verwaltung V auf, dass die Einschreibung nach den aktuellen PO/SO nicht gültig ist, da: a) eine Einschreibung in F1 und F2 einer Genemigung bedarf b) eine Genemigung nur bei guten Leistungen erteilt wird c) Leistungen aus F1 automatisch für F2 angerechnet werden (inkl. der Fehlversuche) Zum Zeitpunkt der Einschreibung des S in F1 und F2 existierten die Regeln a) und b) bereits, kamen aber aus nicht näher bekannten Gründen nicht zur Anwendung. Bis zum heutigen Tag ist S in F1 und F2 wirksam eingeschrieben. Nun die Frage: Kann die Verwaltung S zwingen sich in F2 zu exmatrikulieren bzw. welche Möglichkeiten hat S auf Wahrung dieser Einschreibung? Ziel von S ist es, erneute Versuche für P1 in F2 abrechnen zu lassen, um die Zahl der Fehlversuche in F1 gering zu halten. Ich hoffe das ist verständlich. mfg charlie |
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