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Gymnasium will kein Ersatzabiturzeugnis ausstellen

Dies ist eine Diskussion zu Gymnasium will kein Ersatzabiturzeugnis ausstellen innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.01.2011, 05:52
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Question Gymnasium will kein Ersatzabiturzeugnis ausstellen

Guten Tag,

Angenommen Exabiturient A hat am staatlichen Gymnasium B im Jahr 2006 die allgemeine Hochschulreife als externer Prüfling erhalten.

A hat das Originalzeugnis verloren. Sowohl auf schriftliche Anfrage als auch nach persönlicher Vorstellung wurde die Ausstellung eines zweiten Originalzeugnises seitens B ohne nachvollziehbaren Grund abgelehnt. Lediglich amtlich beglaubigte Kopien der "vorstehenden Abschrift" wurden ihm ausgehändigt.

A sieht seine angestrebte Hochschulzulassung in Gefahr.

Was kann und soll A tun?

Vielen Dank bereits im Vorraus,
E. Richter
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  #2 (permalink)  
Alt 13.01.2011, 06:21
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AW: Gymnasium will kein Ersatzabiturzeugnis ausstellen

Zitat:
Zitat von Fragezwei Beitrag anzeigen
Was kann und soll A tun?
Nochmal gründlich nach dem Original suchen.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.01.2011, 13:40
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AW: Gymnasium will kein Ersatzabiturzeugnis ausstellen

Zitat:
Zitat von Kokel Beitrag anzeigen
Nochmal gründlich nach dem Original suchen.
Diese Antwort ist vermutlich für den fiktiv Betroffenen nicht so witzig wie für uns.....

Aber im Ernst: dem A bleibt vermutlich wirklich nichts anderes übrig, als seine Wohnung auf den Kopf zu stellen und das Original wieder aufzufinden.
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  #4 (permalink)  
Alt 13.01.2011, 15:47
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AW: Gymnasium will kein Ersatzabiturzeugnis ausstellen

Zitat:
Zitat von Tiger63 Beitrag anzeigen
dem A bleibt vermutlich wirklich nichts anderes übrig, als seine Wohnung auf den Kopf zu stellen und das Original wieder aufzufinden.
Da bin ich mir nicht ganz sicher. In Baden-Württemberg scheint zumindest ein Erlass zu bestehen, der die Formalien eines Ersatzzeugnisses festlegt: http://www.service-bw.de/zfinder-bw-...=1785239&mid=0

An Stelle des Schluris würde ich mich bei renitentem Schulleiter direkt an das Kultusministerium wenden und fragen. Möglich, dass auch in dem fiktiven Bundesland eine Verordnung existiert.

Zur Bewerbung auf einen Studienplatz ist meiner schwachen Erinnerung nach kein Originalzeugnis nötig, sondern nur eine beglaubigte Kopie. Beim Jobeinstieg kann das anders sein - allerdings werden da eher Examenszeugnisse im Original verlangt (bei mir war es so, Gert Postel sei Dank).
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  #5 (permalink)  
Alt 13.01.2011, 17:23
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AW: Gymnasium will kein Ersatzabiturzeugnis ausstellen

Zu den Spassvögeln: Das Zeugnis ist auf dem Postweg verloren gegangen und definitiv nicht auffindbar.

Danke Humungus. Nein es ist kein Originalzeugnis, aber eine beglaubigte Kopie des Originalzeugnises notwendig.

Das Bundesland sei Bayern.
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  #6 (permalink)  
Alt 13.01.2011, 18:02
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AW: Gymnasium will kein Ersatzabiturzeugnis ausstellen

Zitat:
Zitat von Fragezwei Beitrag anzeigen
Das Zeugnis ist auf dem Postweg verloren gegangen und definitiv nicht auffindbar.
Manche Dinge sendet man - wenn überhaupt - mit einem Kurierdienst. Mittlerweile weißt Du, warum.

Zitat:
Nein es ist kein Originalzeugnis, aber eine beglaubigte Kopie des Originalzeugnises notwendig.
Das ist prinzipiell vorhanden.

Zitat:
Das Bundesland sei Bayern.
In den Verordnungen finde ich nichts. Ich würde schlicht beim Kultusministerium nachfragen und erklären, was das Problem ist. Um ehrlich zu sein: der störrische Schulleiter braucht ein wenig Gegenwind. Oder sind da Rechnungen zu begleichen und er lacht sich einen Ast?
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  #7 (permalink)  
Alt 15.01.2011, 16:19
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AW: Gymnasium will kein Ersatzabiturzeugnis ausstellen

Das Ganze ist landesrechtlich geregelt. Ich würde auch einmal bei bayerischen Kultusministerium anrufen und fragen, wie die Rechtslage aussieht und den Fall schildern. Es besteht zwar keine Pflicht des Ministeriums, Rechtsrat zu erteilen, aber es gibt auch nette Beamte. Ich kenne Bayern nicht, aber es gibt in vielen größeren Flächenländer auch Bezirksregierungen, eventuell gibt es dies auch in Bayern und dort auch ein Schulamt, das Auskunft geben kann. Dies wäre eine zweite Möglichkeit, dies herauszufinden. Eventuell gibt es auch einen §.
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abitur, abiturient, studienplatz, universität, zeugnis

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