Dies ist eine Diskussion zu Gymnasium will kein Ersatzabiturzeugnis ausstellen innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| Angenommen Exabiturient A hat am staatlichen Gymnasium B im Jahr 2006 die allgemeine Hochschulreife als externer Prüfling erhalten. A hat das Originalzeugnis verloren. Sowohl auf schriftliche Anfrage als auch nach persönlicher Vorstellung wurde die Ausstellung eines zweiten Originalzeugnises seitens B ohne nachvollziehbaren Grund abgelehnt. Lediglich amtlich beglaubigte Kopien der "vorstehenden Abschrift" wurden ihm ausgehändigt. A sieht seine angestrebte Hochschulzulassung in Gefahr. Was kann und soll A tun? Vielen Dank bereits im Vorraus, E. Richter |
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| AW: Gymnasium will kein Ersatzabiturzeugnis ausstellen |
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| AW: Gymnasium will kein Ersatzabiturzeugnis ausstellen Diese Antwort ist vermutlich für den fiktiv Betroffenen nicht so witzig wie für uns..... ![]() Aber im Ernst: dem A bleibt vermutlich wirklich nichts anderes übrig, als seine Wohnung auf den Kopf zu stellen und das Original wieder aufzufinden. |
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| AW: Gymnasium will kein Ersatzabiturzeugnis ausstellen Zitat:
An Stelle des Schluris würde ich mich bei renitentem Schulleiter direkt an das Kultusministerium wenden und fragen. Möglich, dass auch in dem fiktiven Bundesland eine Verordnung existiert. Zur Bewerbung auf einen Studienplatz ist meiner schwachen Erinnerung nach kein Originalzeugnis nötig, sondern nur eine beglaubigte Kopie. Beim Jobeinstieg kann das anders sein - allerdings werden da eher Examenszeugnisse im Original verlangt (bei mir war es so, Gert Postel sei Dank).
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Gymnasium will kein Ersatzabiturzeugnis ausstellen Zu den Spassvögeln: Das Zeugnis ist auf dem Postweg verloren gegangen und definitiv nicht auffindbar. Danke Humungus. Nein es ist kein Originalzeugnis, aber eine beglaubigte Kopie des Originalzeugnises notwendig. Das Bundesland sei Bayern. |
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| AW: Gymnasium will kein Ersatzabiturzeugnis ausstellen Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Gymnasium will kein Ersatzabiturzeugnis ausstellen Das Ganze ist landesrechtlich geregelt. Ich würde auch einmal bei bayerischen Kultusministerium anrufen und fragen, wie die Rechtslage aussieht und den Fall schildern. Es besteht zwar keine Pflicht des Ministeriums, Rechtsrat zu erteilen, aber es gibt auch nette Beamte. Ich kenne Bayern nicht, aber es gibt in vielen größeren Flächenländer auch Bezirksregierungen, eventuell gibt es dies auch in Bayern und dort auch ein Schulamt, das Auskunft geben kann. Dies wäre eine zweite Möglichkeit, dies herauszufinden. Eventuell gibt es auch einen §. |
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| abitur, abiturient, studienplatz, universität, zeugnis |
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