Dies ist eine Diskussion zu Gutachten nachreichen? innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| Gutachten nachreichen? ich habe eine Frage zu folgendem fiktiven Fall: Jemand bewirbt sich auf einen bestimmten Studiengang und stellt einen Härtefallantrag. Dieser wird abgelehnt, weil das beigelegte ärztliche Gutachten in einem bestimmten Detail etwas zu schwammig formuliert ist. Wenn diese Person nun vor dem Verwaltungsgericht klagen würde; wäre es dann möglich, ein weiteres Gutachten einzureichen, das in diesem einen Details genauer formuliert ist? Oder kann nur das Gutachten berücksichtigt werden, das schon bei der Bewerbung vorgelegt wurde? Vielen Dank für eure Antworten. |
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