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Prüfungsunfähig beim Nachtermin

Dies ist eine Diskussion zu Prüfungsunfähig beim Nachtermin innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 14.06.2010, 18:28
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Prüfungsunfähig beim Nachtermin

Hallo, liebe Forenmitglieder!

Ich habe eine dringende Frage in Bezug auf den unten geschilderten fiktiven Fall - ich wäre für Antworten dankbar.

Schüler A besucht ein kaufmännisches Berufskolleg in Baden-Württemberg. Dort werden derzeit die Abschlussprüfungen durchgeführt. Aufgrund einer Hand-OP ist A weder beim Haupttermin noch beim offiziellen Nachtermin prüfungsfähig; die amtsärztliche Untersuchung hat ergeben, dass A erst ca. einen Monat nach den Nachterminen prüfungsfähig sein wird, was sich mit den massiven Beschwerden von A deckt.

Es stellt sich die Frage, ob in einem solchen Härtefall auch noch ein dritter Termin seitens des Ministeriums in Frage kommt. Ist dies möglich? Die Schulleitung war A nicht besonders hilfreich.

Ist obige Frage zu verneinen, stellt sich die Frage, ob Schüler A das nächste Schuljahr wiederholen muss oder ob er nur zur schriftlichen Prüfung antreten muss - die bisherigen Noten aller Fächer bleiben erhalten, sodass es KEINE Schulfremdenprüfung ist.

Kann jemand A einen Anwalt (aus eigener Erfahrung)empfehlen?

P.S.: Die SuFu an sich wurde benutzt.


A wäre für Antworten wirklich sehr dankbar, weil es für ihn hier echt um sehr viel geht!


Viele Grüße

Prüfling2010
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