Dies ist eine Diskussion zu Prüfungsaufbau Widerspruch mit immanenter Grundrechtsprüfung innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| Prüfungsaufbau Widerspruch mit immanenter Grundrechtsprüfung A, die seit vielen Jahren einen Führerschein der Klasse B hat und nie negativ in Erscheinung getreten ist erhält einen Brief vom Oberbürgermeister, der Sie dazu auffordert binnen 3 Monaten ein ärztliches Gutachten über ihre Fahrtauglichkeit vorzulegen. Hintergrund ist, dass ein entfernter Bekannter, der beim Drogenhandel erwischt wurde, ihre Nummer im Adressbuch stehen hatte und man sie somit als potentielle Kundin ansieht. Sie sah das nicht ein und beschwerte sich schriftlich bei der Stadt und reichte gleichzeitig Klage beim Verwaltungsgericht ein. Meine Fragen sind nun folgende: Zunächst, ob eine Klage vor dem Verwaltungsgericht überhaupt zulässig ist, wenn die Klage gleichzeitig mit dem schriftlichen 'Widerspruch erhoben wird. Falls ja, welcher Aufbau hier zu wählen ist. Eine Anfechtungsklage mit immanenter Grundrechtsprüfung? Welche Grundrechte kämen hier in Betracht und wo genau wären sie im Rahmen der Anfechtungsklage zu prüfen? Danke für eure Hilfe! |
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