Dies ist eine Diskussion zu Geschädigter und Zeuge in einem Prozess ohne Würdigung der vorgelegten Beweise innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| Geschädigter und Zeuge in einem Prozess ohne Würdigung der vorgelegten Beweise hier ein durchaus interessantes Thema, das immer wieder in deutschen Gerichten vorkommen kann. Nehmen wir einmal an, dass sich Herr G von seiner Frau M scheiden lässt. Nach der Scheidung leben die drei Kinder B, D und T bei der Mutter. Nach einiger Zeit schiebt die Mutter das Kind D zum Vater ab, da sie mit der Erziehung überfordert ist. Es wird vereinbart, dass sie das Kindergeld für D monatlich an den Vater ausbezahlt. Nun muss der Vater feststellen, dass die Mutter das Kindergeld für sich behält. Nach ca. 3 Jahren beantragt der Vater daher das Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse und gleichzeitig auch die Nachzahlung für die vorangegangenen 3 Jahre. Die Mutter argumentiert nun, dass Sohn D nie bei seinem Vater gelebt hätte. Der Vater reicht darauf hin bei der für die Mutter zuständige Familienkasse verschiedene Gegenbeweise ein, woraufhin der Mutter ein Bescheid zur Zahlung des zu unrecht erhaltenen Kindergeldes zugestellt wird. Gegen diesen Bescheid legt die Mutter nun Widerspruch ein. Die Angelegenheit soll nun vor dem Finanzgericht entschieden werden. Nehmen wir nun an, dass 4 Jahre später vor dem Finanzgericht verhandelt wird. Nehmen wir weiter an, dass der Vater in diesen 4 Jahren eine Vielzahl von Bestätigungen, von verschiedenen Behörden, Psychologen, Nachbarn etc. an das Gericht und die klagende Kindergeldstelle der Mutter schickt, die einwandfrei belegen, dass der ständige Aufenthalt des Sohnes beim Vater war. Zu der Verhandlung wird der Vater nun als Zeuge geladen. In der Gerichtsverhandlung behaupten nun sowohl die Mutter als auch der Sohn, dass er angeblich nur sporadisch "zu Besuch" beim Vater war. Sämtliche Beweise die der Vater brachte werden vom Gericht nicht beachtet und auch vom Kläger nicht besonders hervorgehoben. Selbst der Nachweis, dass der Sohn von dem für den Vater zuständigen Sozialamt während der ganzen Jahre unterstützung erhielt wurde außer Acht gelassen. Das Verfahren endet daher mit einem Urteil für die Mutter. Welche Möglichkeiten hätte nun der Vater um doch noch zu seinem Recht bzw. zu seinem nichterhaltenen Kindergeld zu kommen. Eine Selbstanzeige wegen Sozialhilfebetrug oder uneidlicher Falschaussage??? Gäbe es eine Möglichkeit den Kläger wegen Untätigkeit zu verklagen, da er die Beweise nicht vorbrachte? Ein verzwicktes Thema mit wahrscheinlich wenig Aussichten.... |
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| beweise nicht beachten, finanzgericht, kindergeld |
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