Dies ist eine Diskussion zu Gerichtsvollzieher??? innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Gerichtsvollzieher??? Ein Obergerichtsvollzieher lehnt Ratenzahlung ab, darf er das denn? |
| |||
| AW: Gerichtsvollzieher??? Er darf die Ratenzahlung eh nur mit Einverständnis des Gläubigers vornehmen. Ist nicht realistisch, dass der Schuldner innerhalb eines Jahres (teilweise: innerhalb 6 Monate) zahlt, kann auf Ratenzahlung verzichtet werden. Siehe unter anderem §§806b, 813a, 900 ZPO.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Gerichtsvollzieher??? Zitat:
Wie hoch ist den die Forderung und welche Ratenzahlungen hast du angegeben? Eine Ratenzahlung mit dem Gerichtsvollzieher kann man nur dann vereinbaren, wenn diese angemessen ist. So lässt sich ein Gerichtsvollzieher selten auf die Ratenzahlung bei einer sehr geringen Summe ein oder wenn die zu zahlende Rate angesichts der geforderten Summe zu gering ist - z. B. eine monatliche Rate von 10 Euro bei einer Schuld von 10.000 Euro. |
| |||
| AW: Gerichtsvollzieher??? Danke, Summe 980,- auf 6 Monate, ist ne Forderung aus Selbständigkeit von 1997! Ist total vergessen worden. Ich bin auf die Raten angewiesen. Oder kann wohl nicht weiter meine Miete zahlen (zB. bei ner Pfändung Gehalt)Wie sollte ich argumentieren, damit er doch noch einverstanden ist. Mit dem Gläubiger bereits telefoniert. Er überlässt die Ratenzahlung dem GV.Da wie bereits beschrieben die Forderung so lange schon besteht. |
| |||
| AW: Gerichtsvollzieher??? Der GV hat die Möglichkeit den EV Termin um 6 Monate rauszuziehen, wenn der Schuldner die Zahlung glaubhaft machen kann. Die Zustimmung der Ratenzahlung vom Gläubiger ist hierfür nötig. Glaubhaftmachung ist im allgemeinen allerdings nicht so einfach. Als Glaubhaftmachung könnte man ansehen, wenn der Schuldner ein Schriftstück vorlegt, dass er in 3 Monaten eine Lebensversicherung ausbezahlt bekommt und dann die Forderung komplett tilgen kann. Bloße Ratenzahlungsversprechen reichen nicht für eine Glaubhaftmachung. > Du musst glaubhaft machen, dass die die Ratenzahlung in den nächsten 6 Monaten erbringst/vornimmst indem z. B. Deine Einnahmen vorzeigst etc. 2) 807 900 III Ratenbewilligung im EV-Verfahren - § 900 III ZPO ist dem GV gestattet den Termin zur Abgabe der EV für zunächst 6 Monate zu vertagen, wenn der Schuldner glaubhaft macht, die Forderungen binnen dieser Frist zu tilgen. In dieser Zeit ist der Gerichtsvollzieher befugt Teilbeträge einzuziehen, wenn der Gläubiger damit einverstanden ist. Nach der herrschenden Meinung ist für die Vertagung des Termins, das Einverständnis des Gläubigers nicht erforderlich, das Erfordernis des Einverständnisses bezieht sich nach dieser h.M lediglich auf die Einziehung der Teilbeträge durch den GV. Ist insoweit der Gl. nicht einverstanden, hat der Schuldner die Zahlungen selbst an den Gläubiger zu leisten, wobei die Zahlungen vom GV dann natürlich nicht überwacht werden (Zöller) Sinn und Zweck der Gesetzesänderung ist es, auf einen zahlungsfähigen und -willigen Schuldner Rücksicht zu nehmen, damit dieser nicht unnötigerweise die eidesstattliche Versicherung abgeben muss. Dieser Zweck kann jedoch nur erreicht werden, wenn es nicht vom Gutdünken des jeweiligen Gläubigers abhängt, ob dieser mit einer Vertagung des Termins zur Abgabe der eV einverstanden ist. Somit kann sich das Einverständnis nur auf die Einziehung und Überwachung der Teilbeträge durch den GV beziehen. AG Ansbach/Rothenburg o.T 20.8.03 - 1 M 372.03 >> Es kommt auf eine gute Glaubhaftmachung an und du müsstest versuchen, den GVZ zu überzeugen. Sollte er weiterhin mit einer Ratenzahlung nicht einverstanden sein, dann >> versuch noch einmal mit dem Gläubiger eine Einigung in diese Richtung zu erzielen und teile ihnen mit, dass du Forderung in den nächsten 6 Monaten getilgt hast. Drück etwas auf die Tränendrüse und sag das du keine Miete etc. zahlen kannst und deine Kinder, Familie (?) nicht versorgen kannst, wenn sie sich nicht drauf einlassen. Das funktioniert meistens. >>> Wenn die Einigung mit dem Gläubiger geklappt hat, bitte darum, die ZV ruhen zu lassen. >>> Solltest du aber mit einer Rate in Verzug geraten, ist sicherlich Schluss mit solchen Nettigkeiten ;-) |
| |||
| AW: Gerichtsvollzieher??? Vielleicht kannst mich auf dem Laufenden halten?? Interessiert mich, ob es geklappt hat. |
| |||
| AW: Gerichtsvollzieher??? Zitat:
Habe die Ratschläge alle befolgt und war erfolgreich. Der GV ist einverstanden, nach Rücksprache mit dem Gläubiger, den ich vorher nochmal befragt hatte. Alles wird gut, nochmals Danke |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| gerichtsvollzieher | Betäubungsmittelrecht | 26.11.2011 04:55 |
| Der Gerichtsvollzieher | Bürgerliches Recht allgemein | 16.04.2010 17:52 |
| Gerichtsvollzieher | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 05.03.2010 19:24 |
| Gerichtsvollzieher | Insolvenzrecht | 25.03.2009 17:55 |
| gerichtsvollzieher | Insolvenzrecht | 05.12.2007 22:05 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios