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Gerichtsvollzieher???

Dies ist eine Diskussion zu Gerichtsvollzieher??? innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 11.01.2012, 21:33
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Gerichtsvollzieher???

Hallo, weiß nicht ob hier richtig. VERSUCH MACHT KLUG

Ein Obergerichtsvollzieher lehnt Ratenzahlung ab, darf er das
denn?
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Alt 11.01.2012, 22:13
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AW: Gerichtsvollzieher???

Er darf die Ratenzahlung eh nur mit Einverständnis des Gläubigers vornehmen. Ist nicht realistisch, dass der Schuldner innerhalb eines Jahres (teilweise: innerhalb 6 Monate) zahlt, kann auf Ratenzahlung verzichtet werden. Siehe unter anderem §§806b, 813a, 900 ZPO.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 12.01.2012, 07:02
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AW: Gerichtsvollzieher???

Zitat:
Zitat von fliegenpilz Beitrag anzeigen
Hallo, weiß nicht ob hier richtig. VERSUCH MACHT KLUG

Ein Obergerichtsvollzieher lehnt Ratenzahlung ab, darf er das
denn?
Eigentlich sind die GVZ nie gegen Ratenzahlung:

Wie hoch ist den die Forderung und welche Ratenzahlungen hast du angegeben?

Eine Ratenzahlung mit dem Gerichtsvollzieher kann man nur dann vereinbaren, wenn diese angemessen ist. So lässt sich ein Gerichtsvollzieher selten auf die Ratenzahlung bei einer sehr geringen Summe ein oder wenn die zu zahlende Rate angesichts der geforderten Summe zu gering ist - z. B. eine monatliche Rate von 10 Euro bei einer Schuld von 10.000 Euro.
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  #4 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 12:02
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AW: Gerichtsvollzieher???

Danke, Summe 980,- auf 6 Monate, ist ne Forderung aus Selbständigkeit von 1997! Ist total vergessen worden.
Ich bin auf die Raten angewiesen. Oder kann wohl nicht weiter meine Miete
zahlen (zB. bei ner Pfändung Gehalt)Wie sollte ich argumentieren, damit er doch noch einverstanden ist. Mit dem Gläubiger bereits telefoniert. Er überlässt die Ratenzahlung dem GV.Da wie bereits beschrieben die Forderung so lange schon besteht.
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Alt 12.01.2012, 19:56
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AW: Gerichtsvollzieher???

Der GV hat die Möglichkeit den EV Termin um 6 Monate rauszuziehen, wenn der Schuldner die Zahlung glaubhaft machen kann. Die Zustimmung der Ratenzahlung vom Gläubiger ist hierfür nötig.

Glaubhaftmachung ist im allgemeinen allerdings nicht so einfach.

Als Glaubhaftmachung könnte man ansehen, wenn der Schuldner ein Schriftstück vorlegt, dass er in 3 Monaten eine Lebensversicherung ausbezahlt bekommt und dann die Forderung komplett tilgen kann.

Bloße Ratenzahlungsversprechen reichen nicht für eine Glaubhaftmachung.

> Du musst glaubhaft machen, dass die die Ratenzahlung in den nächsten 6 Monaten erbringst/vornimmst indem z. B. Deine Einnahmen vorzeigst etc.


2)
807 900 III Ratenbewilligung im EV-Verfahren -

§ 900 III ZPO ist dem GV gestattet den Termin zur Abgabe der EV für zunächst 6 Monate zu vertagen, wenn der Schuldner glaubhaft macht, die Forderungen binnen dieser Frist zu tilgen.
In dieser Zeit ist der Gerichtsvollzieher befugt Teilbeträge einzuziehen, wenn der Gläubiger damit einverstanden ist.

Nach der herrschenden Meinung ist für die Vertagung des Termins, das Einverständnis des Gläubigers nicht erforderlich, das Erfordernis des Einverständnisses bezieht sich nach dieser h.M lediglich auf die Einziehung der Teilbeträge durch den GV.

Ist insoweit der Gl. nicht einverstanden, hat der Schuldner die Zahlungen selbst an den Gläubiger zu leisten, wobei die Zahlungen vom GV dann natürlich nicht überwacht werden (Zöller)
Sinn und Zweck der Gesetzesänderung ist es, auf einen zahlungsfähigen und -willigen Schuldner Rücksicht zu nehmen, damit dieser nicht unnötigerweise die eidesstattliche Versicherung abgeben muss.
Dieser Zweck kann jedoch nur erreicht werden, wenn es nicht vom Gutdünken des jeweiligen Gläubigers abhängt, ob dieser mit einer Vertagung des Termins zur Abgabe der eV einverstanden ist.
Somit kann sich das Einverständnis nur auf die Einziehung und Überwachung der Teilbeträge durch den GV beziehen.

AG Ansbach/Rothenburg o.T 20.8.03 - 1 M 372.03



>> Es kommt auf eine gute Glaubhaftmachung an und du müsstest versuchen, den GVZ zu überzeugen. Sollte er weiterhin mit einer Ratenzahlung nicht einverstanden sein, dann

>> versuch noch einmal mit dem Gläubiger eine Einigung in diese Richtung zu erzielen und teile ihnen mit, dass du Forderung in den nächsten 6 Monaten getilgt hast. Drück etwas auf die Tränendrüse und sag das du keine Miete etc. zahlen kannst und deine Kinder, Familie (?) nicht versorgen kannst, wenn sie sich nicht drauf einlassen. Das funktioniert meistens. >>> Wenn die Einigung mit dem Gläubiger geklappt hat, bitte darum, die ZV ruhen zu lassen.

>>> Solltest du aber mit einer Rate in Verzug geraten, ist sicherlich Schluss mit solchen Nettigkeiten ;-)
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Alt 14.01.2012, 17:41
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AW: Gerichtsvollzieher???

Vielleicht kannst mich auf dem Laufenden halten?? Interessiert mich, ob es geklappt hat.
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Alt 17.01.2012, 18:23
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AW: Gerichtsvollzieher???

Zitat:
Zitat von syle09 Beitrag anzeigen
Vielleicht kannst mich auf dem Laufenden halten?? Interessiert mich, ob es geklappt hat.
...Also, ganz vielen Dank für die umfängliche Hilfe.
Habe die Ratschläge alle befolgt und war erfolgreich. Der GV ist einverstanden, nach Rücksprache mit dem Gläubiger, den ich vorher nochmal befragt hatte. Alles wird gut, nochmals Danke
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Alt 18.01.2012, 11:29
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AW: Gerichtsvollzieher???

Das ist doch super. Ich hätte mich auch gewundert. Hast Du gemacht ;-).

LG
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