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Gerichtsbarkeit ???

Dies ist eine Diskussion zu Gerichtsbarkeit ??? innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.05.2010, 23:02
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Gerichtsbarkeit ???

Wenn jemand eine Eintrittskarte für ein Schwimmbad kauft, das von eine Kommune aufgrund einer Satzung geführt wird, ist dann ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zustande gekommen ?

Und ist im Falle einer Leistungsstörungn das Verwaltungsgericht oder das Amtsgericht zuständig ?
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  #2 (permalink)  
Alt 29.05.2010, 23:29
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AW: Gerichtsbarkeit ???

Das kommt darauf an, wer das Schwimmbad betreibt. Die Gemeinde kann das ja auch durch eine jur. Pers. des Privatrechts betreiben lassen. In dem Fall wäre die ordentliche Gerichtsbarkeit einschlägig.
Hier hilft die sog. Zwei-Stufen-Theorie
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  #3 (permalink)  
Alt 01.06.2010, 00:42
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AW: Gerichtsbarkeit ???

Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
Das kommt darauf an, wer das Schwimmbad betreibt. Die Gemeinde kann das ja auch durch eine jur. Pers. des Privatrechts betreiben lassen. In dem Fall wäre die ordentliche Gerichtsbarkeit einschlägig.
Hier hilft die sog. Zwei-Stufen-Theorie
Danke für Deine Hilfe.

Das Schwimmbad wird durch einen kommunalen Eigenbetrieb betrieben.
Der hat keine eigene Rechtspersönlichkeit.

Das spricht für einen zustande gekommenen öffentlich-rechtlichen Vertrag und damit die Verwaltungsgserichtsbarkeit.

Allerdings sehe ich bei einem Kauf einer Eintrittskarte kein Über- und Unterordnungsverhältnis. (spricht für ein privates Vertragsverhältnis)

Dafür handelt es sich bei einem Schwimmbad um eine Daseinsvorsorge durch den Staat. (spricht für Ö-Recht)
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  #4 (permalink)  
Alt 01.06.2010, 09:54
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AW: Gerichtsbarkeit ???

Dieser kommunale Eigenbetrieb kann aber auch privatrechtlich organisiert sein, genau das sagt ja die og Theorie aus.
Die Sache mit der Daseinsfürsorge würde ich dann bei der Frage des "ob" nach der Zwei-Stufen-Theorie verorten. Das ist klar immer öff. rechtlich.
Ich bin ein wenig aus dem Verwaltungsrecht raus, das geb ich gern zu. Mir ist aber ehrlich gesagt noch niemals eine öff Einrichtung der Daseinsfürsorge begegnet, die nicht privatrechtlich organisiert war.
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