Dies ist eine Diskussion zu Gebührenpflichtiger Ablehnungsbescheid- rechtens? innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| Gebührenpflichtiger Ablehnungsbescheid- rechtens? angenommen Person A stellt bei der Stadt einen Antrag auf eine Ermäßigte Gebühr für das Ausstellen des neuen Personalausweises. Dieser Antrag wird Gebührenpflichtig angelehnt. Ist die Auferlegung der Gebühren rechtens? Angenommen es werden 75 EUR Gebühren und 1,45 EUR Porto verlangt? Bisher dachte Person A, das nur im Widerspruchsverfahren Gebühren anfallen. |
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| AW: Gebührenpflichtiger Ablehnungsbescheid- rechtens? Zitat:
__________________ Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken.(Volker Pispers) Wenn Waffenliebhaber, Tuning-Fetischisten oder Industrieanlagenbauer sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ...(TomRohwer) Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben. |
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| AW: Gebührenpflichtiger Ablehnungsbescheid- rechtens? Hallo, Rechtsgrundlage ist § 21 Abs.1 Satz 2 Nr.1 ThürVwKostG. Ist denn so eine hohe Gebühr ein einen Alg 2 Empfänger unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit überhaupt rechtens? Person A Hallo,überlegt sich, ob Sie aufschiebende Wirkung nach § § 80 Abs. 4 VwGO beantrage. Was gehört denn in so einen Antrag hinein und wie stehen die Chancen, das dem stattgegeben wird, bis über den Widerspruch entschieden wurden ist? Alternativ wollte Person A eine Stundung nach § § 16 Abs. 3 ThürVwKostG iVm. § 32 Abs. 1 ThürGemHV iVm. § 22 AO beantragen, ist sich aber nicht sicher, ob Sie damit nicht die Forderung der Stadt anerkennt? Vielen Dank im voraus. |
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| AW: Gebührenpflichtiger Ablehnungsbescheid- rechtens? Zitat:
Zitat:
Eine Stundung bei einem ALG 2-Empfänger? Was soll die bringen? Hier wäre wohl eher eine Ratenzahlung sinnvoll.
__________________ Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken.(Volker Pispers) Wenn Waffenliebhaber, Tuning-Fetischisten oder Industrieanlagenbauer sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ...(TomRohwer) Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben. |
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| AW: Gebührenpflichtiger Ablehnungsbescheid- rechtens? Aber mit einer Ratenzahlung erkennt A doch die Gebühren an, oder? Es wurde ja Widerspruch eingelegt, gibt es keine möglichkeit, die Gebührtenzahlung bis zur Entscheidung über den Widerspruch auszusetzen? |
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| AW: Gebührenpflichtiger Ablehnungsbescheid- rechtens? M.E. nach nicht. Erst wenn dem Widerspruch an sich stattgegeben wird, wird auch die bereits entrichtete Gebühr zurück erstattet. Aber zahlen muss man erst einmal.
__________________ Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken.(Volker Pispers) Wenn Waffenliebhaber, Tuning-Fetischisten oder Industrieanlagenbauer sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ...(TomRohwer) Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben. |
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| AW: Gebührenpflichtiger Ablehnungsbescheid- rechtens? Also ich habe die Erfahrung gemacht, dass man bei einem netten Schreiben, wo man die eigene Situation schildert, evtl. auch mal Gebühren erlassen bekommt. Ob das daran lag, dass ich als rechtl. Betreuerin tätig wurde, kann ich natürlich nicht sagen. Aber offenbar haben da die Behörden erhebblichen Ermessenspielraum. Diese Gebührenhöhe halte ich schon für mehr als frech. Ist ja teurer als ein Reisepass. Keine Ahnung, ob man auch überzogene und unverhältnismäßig hohe Gebühren beanstanden kann. Z. B. über eine Petition bei der Landeregierung, bzw. zust. Landesbehörde? http://de.wikipedia.org/wiki/Petition#Landesrecht EDIT: In diesem § steht http://th.juris.de/th/VwKostG_TH_2005_P21.htm dass die Verwaltungskostenordnung gilt. Was kostet ein Perso? Ein Reispass kostete mich um die 50 oder 55 €! Vielleicht lohnt auch mal ein Blick hier rein: http://www.thueringen.de/imperia/md/...sto_080709.pdf
__________________ Gesetzliche Betreuerin, zusätzlich Beistand für Alg 2 Empfänger, kümmert sich um Wohnungslose, Menschen in Notunterkünften, sozial schwache und geistig behinderte Menschen. |
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| AW: Gebührenpflichtiger Ablehnungsbescheid- rechtens?
__________________ Zitat:
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| AW: Gebührenpflichtiger Ablehnungsbescheid- rechtens? Thx. In diesem Fall dann 105,25 € für einen evtl. Arbeitslosen. Bravo, es leben die Gebührenordnungen ![]() Bei Zeittarif wären das lt. Gebührenverordnung bei übrigen Beschäftigen kanpp 105 Min. Bei Beamten d. geh. Dienstes 82,5 Minuten. Aber wir wissen ja, dass Behörden nicht umbedingt züzig arbeiten. Dennoch scheint mir das für einen Ablehnungsbescheid recht lange. Ich würde versuchen das anzufechten. @jordon gibt es denn einen § oder was, die solche Anträge vorsieht? Gibt es dafür Formulare und stand auf dem Antrag etwas drauf?
__________________ Gesetzliche Betreuerin, zusätzlich Beistand für Alg 2 Empfänger, kümmert sich um Wohnungslose, Menschen in Notunterkünften, sozial schwache und geistig behinderte Menschen. |
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