Dies ist eine Diskussion zu Gebührenbescheid nicht durch eine Behörde erlassen - Folgen? innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| Gebührenbescheid nicht durch eine Behörde erlassen - Folgen? Handelnd sind Herr A, der ein Haus in der Stadt Z bewohnt, sowie das Energieversorgungsunternehmen (Gas / Wasser / Strom) X (ehemals städtisch, nun aber privatisiert, keine Behörde mehr), sowie die städtische Behörde Y (zuständig für die Abwasserkanäle). X übersendet dem A eine Jahresrechnung über u. a. Frischwasser. Als letztes Blatt des Schreibens, jedoch deutlich erkennbar (Seite 5 von 5) Teil desjenigen, wird ein Abwasser-Gebührenbescheid mitübersandt, mit dem Briefkopf der Behörde Y (automatisiert erstellt, nicht unterschrieben). Dieser Bescheid wurde also von X erstellt. Zum Ablauf muss gesagt werdem, dass Y zum Zeitpunkt der Erstellung des Bescheides auch nichts über den konkreten Inhalt weiss, da die auf den Parametern für Frischwasserbezug beruhenden Abwassergebühren nur dann an Y übermittelt werden, wenn ein Gebührenschuldner in Zahlungsverzug kommt. Nehmen wir weiter an, dass A gegen die Rechnung von X vorgeht (der Hintergrund führe jetzt zu weit), Y letztlich aber wegen Verfristung eines möglichen Widerspruchs darauf beharrt, dass der Bescheid rechtskräftig sei. Es stellt sich nun die Frage, ob überhaupt ein Bescheid vorliegt, ob also Y berechtigt war, die X (wie aus noch gemeinsam städtischen Zeiten üblich) mit dem Erlass eines Bescheides zu beauftragen (de facto wird hoheitliches Handeln ausgelagert). Der Bescheid lag auch nicht etwa als separat erstelltes Schreiben bei, sondern eindeutig als technisch von X erstellter Bestandteil einer privatrechtlichen Rechnung. Was meint ihr dazu? Muss A überhaupt damit rechnen, im Umschlag einer Firma der freien Wirtschaft einen behördlichen Bescheid zu finden? |
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