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Frist für Anschlussberufung

Dies ist eine Diskussion zu Frist für Anschlussberufung innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 09.01.2011, 07:40
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Exclamation Frist für Anschlussberufung

Angenommen ein OLG macht eine Verfügung mit folgendem Wortlaut:

„Anliegenden Schriftsatz erhalten Sie zur Stellungnahme bis......“

Diese Verfügung wird einer Partei von der Geschäftsstelle vom Urkundsbeamten beglaubigt zugestellt.

Bei dem übergebenen Schriftsatz handelt es sich um die Berufungsschrift der Gegenpartei, die bis zur gestellten Frist Anschlussberufung eingelegen kann.

Folgende Frage: Kann es sein, dass obige Verfügung den einschlägigen Vorschriften der ZPO nicht genügt und damit nicht Fristauslösend ist?

Wer kann mir bei dieser Frage helfen?
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