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Fragen zur Rechtshilfe vom Amtsgericht

Dies ist eine Diskussion zu Fragen zur Rechtshilfe vom Amtsgericht innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 19:37
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Fragen zur Rechtshilfe vom Amtsgericht

Hallo,

ein fiktiver Fall:

Angenommen, Krümelmonster würde gerne Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen.

Nun ist es sich nicht so wirklich sicher, ob es unter die Bedürtigen fällt, würde aber trotzdem gerne versuchen die Hilfe in Anspruch zu nehmen, um 300 € zu sparen.

Was sollte Krümelmonster dafür tun? Was sollte es als Einkommensnachweis vorlegen? Muss es das überhaupt?

Hier die Facts:

- Krümelmonster hat 0 € regelmäßiges Einkommen, seine Eltern überweisen ihm lediglich 500€ im Monat.

- Krümelmonster arbeitet nebenbei als Freiberufler und hat dieses Jahr ca. 800€ verdient, welche es in den letzten 3 monaten überwiesen bekommen hat. Letztes Jahr hat es 4000 € verdient. Allerdings noch keine Umsatzsteuererklärung abgegeben.

- über sein Konto hat es in den letzten Wochen Geld um die 10.000€ hin und her geschoben (Erspartes Geld).

- Es bekommt einen Dauerauftrag monatlich über 60 Euro mit dem Wort "Zinsen" im Verwendungszweck.

- Im Moment hat es ca. 1200 Euro Guthaben auf dem Konto. Muss aber noch 700€ Steuern zahlen.

- Es zahlt 790 € Miete für seine Wohnung, allerdings teilt es die mit 3 anderen und es hat sie (als Wohnsitz) nicht angemeldet, weshalb es sie ungern erwähnen würde.

und noch ganz wichtig:

- Das Abmahnungsschreiben, wofür es die Rechtshilfe benötigt, ist an seine Adresse gerichtet, die nicht beim Einwohnermeldeamt angemeldet ist.

Was kann Krümelmonster tun, damit es einen Rechtshilfeschein bekommt angesichts der o.g. Aspekte?
Was kann, muss, sollte es vor dem Amtsgericht vorlegen, ohne Angst zu haben, für die Nichtanmeldung des Zweitwohnsitzes belangt zu werden und als "nicht behilfswürdig" eingestuft zu werden?

Ich Danke Euch.
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  #2 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 21:04
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AW: Fragen zur Rechtshilfe vom Amtsgericht

Weniger als ca. 1000 € monatlich Einkommen.

Weniger als 2600 € Vermögen besitzen.

Es reicht idR ein Kontoauszug aus dem ersichtlich wird, was für Einnahmen er hat und was für ein Vermögen er besitzt.


Sollte mehr Einkommen oder Vermögen vorhanden sein, können Belastungen (Kredite, Steuerschuld etc. berücksichtigt werden bzw. müssen berücksichtigt werden).
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  #3 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 21:25
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AW: Fragen zur Rechtshilfe vom Amtsgericht

Das Krümelmonster sollte überlegen, wen es be********n will. Die Abmahnung warbestimmt rechtswidrig, Wohnsitz hat es sicher bei Oskar inner Tonne und das hin und her geschobene Geld gehört ihm nicht und die Zinsen sind GAR KEINE Zinsen??!

Maybe, aber vielleicht kann es sich die Kosten für die Abwehr der Abmahnung doch selber absparen?
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #4 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 22:42
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AW: Fragen zur Rechtshilfe vom Amtsgericht

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Weniger als ca. 1000 € monatlich Einkommen.

Weniger als 2600 € Vermögen besitzen.

Es reicht idR ein Kontoauszug aus dem ersichtlich wird, was für Einnahmen er hat und was für ein Vermögen er besitzt.


Sollte mehr Einkommen oder Vermögen vorhanden sein, können Belastungen (Kredite, Steuerschuld etc. berücksichtigt werden bzw. müssen berücksichtigt werden).
Danke. Was würdest du zu dem Aspekt mit dem Wohnsitz sagen?

und den 10.000€, die kurz auf dem Konto waren + "Zinsen"?

Oder reicht ein Kontoauszug nur mit aktuellem Kontostand ohne Transaktionen?

Krümelmonster hat keine bösen Absichten dem Staat gegenüber. Es will sich vielleicht nur einen kleinen Teil der 900€ Studiengebühren zurückholen.
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  #5 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 23:47
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AW: Fragen zur Rechtshilfe vom Amtsgericht

Die Prüfung für nen Beratungsschein ist kostenlos und was man vorzulegen hat, das bekommt man schon gesagt. Soviel sei aber gewiss. der aktuelle Kontoauszug reicht nicht aus. Da gehst schon einige Monate nach hinten. (Sollte man die Auszüge verloren haben, werden die auch von der Bank neu ausgedruckt- kostet aber).
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