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Frage zum Widerspruch

Dies ist eine Diskussion zu Frage zum Widerspruch innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 25.02.2011, 14:52
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Frage zum Widerspruch

A bewirbt sich um eine Stelle als Beamter, bekommt aber eine Absage und erfährt, dass ein anderer die Stelle erhalten soll. Daraufhin legt er gegen das Ablehnungsschreiben Widerspruch ein und schreibt, er wäre der beste und müsse deshalb den Job kriegen und er beantragt, dass dem Minister untersagt werden soll, die Stelle dem anderen zu übertragen.

Das zweite ist meiner Meinung nach ne einstweilige Anordnung- beim ersten prüfe ich Widerspruch, weiß aber noch nicht genau, ob Anfechtungs- oder Verpflichtungswiderspruch. Einerseits will der B ja nur den Ablehnungsbescheid anfechten (also Anfechtung), aber andererseits macht er ja geltend, dass ER der Beste ist. Das klingt son bisschen wie Verpflichtungswidersopruch, weil er ja gegen die Ablehnung vorgeht aber eben auch gleich will, dass er genommen wird.

Was meint ihr dazu?? Shocked
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Alt 25.02.2011, 16:10
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AW: Frage zum Widerspruch

Hier handelt es sich um einen Verpflichtungswiderspruch, auch wenn die Vornahme der begehrten Handlung bereits abgelehnt wurde. Dieser bietet intensiveren Rechtsschutz als der bloße Anfechtungswiderspruch. Im Anschluss an das Vorverfahren müsste dann Verpflichtungsklage in Form der Versagungsgegenklage (§ 68 Abs. 2 VwGO) erhoben werden. Eine weitere Unterscheidung kann danach erfolgen, ob B direkt die Übertragung der Stelle und die Ernennung erstrebt oder nur seinen Bewerbungsverfahrensanspruch auf Neuauswahl unter Berücksichtigung des Leistungsprinzips (= Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG) begehrt. Dann käme eine Verpflichtungsklage als Bescheidungsklage in Betracht (für das Widerspruchsverfahren aber unerheblich).
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