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Fortsetzungsfeststellungsinteresse???

Dies ist eine Diskussion zu Fortsetzungsfeststellungsinteresse??? innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 06.09.2010, 17:33
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Question Fortsetzungsfeststellungsinteresse???

Hallo Leute,
angenommen, eine Abrissverfügung als Verwaltungsakt hat sich erledigt. Der Betroffene erhebt nach! Erledigung (erweiterte) Fortsetzungsfeststelluzngsklage...

Ist diese statthaft? Sprich: Hat dieser ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse??

Ein Interesse rechtlicher Art liegt ja nicht vor. Ein Interesse wirtschaftlicher Art wird deshalb abgelehnt, weil Klage NACH Erledigung.

Aber gibt es ein Interesse ideller Art? Also kann man sagen, dass die Behandlung (Abriss als Ultima Ratio) diskriminierend und tief grundrechtseingreifend ist??
__________________
Diese Angaben sind ohne Gewähr, aber mit bestem Wissen und Gewissen getätigt. Eine eigentliche Rechtsberatung kann natürlich nicht erteilt werden.
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  #2 (permalink)  
Alt 07.09.2010, 21:29
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AW: Fortsetzungsfeststellungsinteresse???

Zitat:
Zitat von Pyrro Beitrag anzeigen
Hallo Leute,
angenommen, eine Abrissverfügung als Verwaltungsakt hat sich erledigt. Der Betroffene erhebt nach! Erledigung (erweiterte) Fortsetzungsfeststelluzngsklage...

Ist diese statthaft? Sprich: Hat dieser ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse??

Ein Interesse rechtlicher Art liegt ja nicht vor. Ein Interesse wirtschaftlicher Art wird deshalb abgelehnt, weil Klage NACH Erledigung.

Aber gibt es ein Interesse ideller Art? Also kann man sagen, dass die Behandlung (Abriss als Ultima Ratio) diskriminierend und tief grundrechtseingreifend ist??
Das kommt darauf an wie die Abrissverfügung denn erlassen worden ist. Wenn sie rechtswidrig war kann man zumindest mal daran denken dass in Vorbereitung auf eine Amtshaftungsklage eine FFK zulässig ist. Es kann auch ein tiefer Grundrechtseingriff sein bei entsprechender Rechtswidrigkeit oder Verfahrensfehlern.
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