Dies ist eine Diskussion zu Fortsetzungsfeststellungsinteresse??? innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| angenommen, eine Abrissverfügung als Verwaltungsakt hat sich erledigt. Der Betroffene erhebt nach! Erledigung (erweiterte) Fortsetzungsfeststelluzngsklage... Ist diese statthaft? Sprich: Hat dieser ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse?? Ein Interesse rechtlicher Art liegt ja nicht vor. Ein Interesse wirtschaftlicher Art wird deshalb abgelehnt, weil Klage NACH Erledigung. Aber gibt es ein Interesse ideller Art? Also kann man sagen, dass die Behandlung (Abriss als Ultima Ratio) diskriminierend und tief grundrechtseingreifend ist??
__________________ Diese Angaben sind ohne Gewähr, aber mit bestem Wissen und Gewissen getätigt. Eine eigentliche Rechtsberatung kann natürlich nicht erteilt werden. |
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| AW: Fortsetzungsfeststellungsinteresse??? Zitat:
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| Berufung und Fortsetzungsfeststellungsinteresse | Verwaltungsrecht / -prozeßrecht | 09.12.2006 18:59 |
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