Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Förmliche Zustellung ohne Datum

Dies ist eine Diskussion zu Förmliche Zustellung ohne Datum innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 20:09
Star Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 690
93% positive Bewertungen (690 Beiträge, 31 Bewertungen)93% positive Bewertungen (690 Beiträge, 31 Bewertungen)93% positive Bewertungen (690 Beiträge, 31 Bewertungen)93% positive Bewertungen (690 Beiträge, 31 Bewertungen)93% positive Bewertungen (690 Beiträge, 31 Bewertungen)93% positive Bewertungen (690 Beiträge, 31 Bewertungen)93% positive Bewertungen (690 Beiträge, 31 Bewertungen)93% positive Bewertungen (690 Beiträge, 31 Bewertungen)93% positive Bewertungen (690 Beiträge, 31 Bewertungen)93% positive Bewertungen (690 Beiträge, 31 Bewertungen)  
Förmliche Zustellung ohne Datum

Hallo,

angenommen ein Zusteller vergisst, das Datum des Einwurfes auf die förmliche Zustellung zu schreiben.

Dann gilt vermutlich die Zustellungsfiktion.

Gehe ich recht in dieser Annahme?

______________________________________

Stellen wir uns spaßeshalber noch folgende Situation vor:

Von einem Gericht kommen 2 (normale) Schreiben mit selbem Datum z.B. Do 6.10 am Fr 7.10 an.
Ebenfalls mit Datum vom 6.10. kommt diese undatierte Förmliche
Zustellung aber erst am Mi dem 12.10. an.

Vorausgesetzt es würde die Zustellungsfiktion gelten - mW 3 Tage, sonst 1 Tag innerhalb der gleichen Ortschaft - würde das Schreiben dann ja erst am 10.10 als zugestellt gelten, da ja der 3. Tag ein Sonntag ist.

Würde der Umstand, dass die anderen Briefe mit selbem Datum bereits nach einem Tag zugestellt wurden - und dies dem Gericht überhaupt bekannt wäre - Einfluss auf das "angenommene" Zustellungsdatum der Förmlichen Zustellung haben?

Würde diese dann mangels dokumentiertem Zustelldatum ebenfalls am 7.10 als zugestellt gelten?
(Kann ich mir eigtl. nicht vorstellen)

___________________________________________


Zusatzfrage:
Ich kenne die Zustellungsfiktion aus der ZPO und im Verewaltungsrecht. Gibt es noch weitere Gesetze, in der diese festgeschrieben ist?

Thx vorab Diphda
__________________
Gesetzliche Betreuerin, zusätzlich Beistand für Alg 2 Empfänger, kümmert sich um Wohnungslose, Menschen in Notunterkünften, sozial schwache und geistig behinderte Menschen.
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss - förmliche Zustellung... Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 01.01.2009 05:34
Förmliche Zustellung Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 27.09.2007 11:08
VG Koblenz: Ohne förmliche Anfrage keine Antwort des Verbandsbürgermeisters Nachrichten: Recht & Gesetz 02.11.2006 11:51
Förmliche Zustellung nicht bekommen wegen Abwesenheit Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 02.08.2006 23:51
Förmliche Zustellung Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 23.07.2006 13:31





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN