Dies ist eine Diskussion zu Förmliche Zustellung ohne Datum innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| Förmliche Zustellung ohne Datum angenommen ein Zusteller vergisst, das Datum des Einwurfes auf die förmliche Zustellung zu schreiben. Dann gilt vermutlich die Zustellungsfiktion. Gehe ich recht in dieser Annahme? ______________________________________ Stellen wir uns spaßeshalber noch folgende Situation vor: Von einem Gericht kommen 2 (normale) Schreiben mit selbem Datum z.B. Do 6.10 am Fr 7.10 an. Ebenfalls mit Datum vom 6.10. kommt diese undatierte Förmliche Zustellung aber erst am Mi dem 12.10. an. Vorausgesetzt es würde die Zustellungsfiktion gelten - mW 3 Tage, sonst 1 Tag innerhalb der gleichen Ortschaft - würde das Schreiben dann ja erst am 10.10 als zugestellt gelten, da ja der 3. Tag ein Sonntag ist. Würde der Umstand, dass die anderen Briefe mit selbem Datum bereits nach einem Tag zugestellt wurden - und dies dem Gericht überhaupt bekannt wäre - Einfluss auf das "angenommene" Zustellungsdatum der Förmlichen Zustellung haben? Würde diese dann mangels dokumentiertem Zustelldatum ebenfalls am 7.10 als zugestellt gelten? (Kann ich mir eigtl. nicht vorstellen) ___________________________________________ Zusatzfrage: Ich kenne die Zustellungsfiktion aus der ZPO und im Verewaltungsrecht. Gibt es noch weitere Gesetze, in der diese festgeschrieben ist? Thx vorab Diphda
__________________ Gesetzliche Betreuerin, zusätzlich Beistand für Alg 2 Empfänger, kümmert sich um Wohnungslose, Menschen in Notunterkünften, sozial schwache und geistig behinderte Menschen. |
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