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Einweisung in Klinik durch Behörde Verwaltungsakt ?

Dies ist eine Diskussion zu Einweisung in Klinik durch Behörde Verwaltungsakt ? innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 26.01.2011, 12:21
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Einweisung in Klinik durch Behörde Verwaltungsakt ?

Hallo liebe Gemeinde,

ein Kollege, Verw-Beamter, bekam von seiner Behörde eine Zwangseinweisung zu einer Therapie. Diese beruht auf einem Gutachten eines Amtsarztes. Das Amtsarztgutachten wurde mittlerweile duch mehrere Arztschreiben, psychosomatische Befundberichte und auch Gegengutachten, verfaßt von mehreren Professoren, widerlegt. Der Kollege ist völlig normal und macht ganz normal Dienst in seiner Behörde, allerdings mit erheblichen Einschränkungen durch seine Vorgesetzten.

Der Amtsjurist meint nun diese Einweisung sei kein Verwaltungsakt und ein Widerspruch hätte demnach keine aufschiebende Wirkung. Der RA des Kollegen hält diese Weisung mit mehrmonatigem Freiheitsentzug aufgrund der Größe jedoch doch für einen Verwaltungsakt.

Wer hat denn nun recht und wie könnte der Kollege da rauskommen? Negative Feststellungsklage vor dem VG, Dienstaufsichtsbeschwerde, was gibt`s noch ?

Danke für euer Interesse und evtl. Hilfe,
Wurli
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