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Einrede der Verfolgungsverjährung

Dies ist eine Diskussion zu Einrede der Verfolgungsverjährung innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 02.12.2011, 02:37
Boardneuling
 
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Einrede der Verfolgungsverjährung

Hallo,

ich hab ein Verständnisproblem mit folgendem Fall:

- Am 13.11.2010 hat der Fahrzeughalter eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen (Parken ohne Parkscheibe an Zeichen 314 mit Bild 291);

- Am 15.02.2011 wurde ein Bußgeldbescheid durch das Verwaltungsamt erstellt, der am 18.02.2011 per Zustellungsurkunde eingelegt wurde.

Der Fahrzeughalter hat, per Zufall, am 17.11.2011 von der Verkehrsordnungswidrigkeit vom 13.11.2010 und der Zustellung des Bußgeldbescheides vom 18.02.2011 erfahren, daraufhin hat er am 17.11.2011 von seiner Einrede der Verfolgungsverjährung gem. § 26 Absatz 3 StVG, gegenüber dem Verwaltungsamt, gebrauch gemacht.

Am 28.11.2011 hat ihm das Verwaltungsamt mitgeteilt, dass der Einspruch als unzulässig verworfen wurde, gem. § 96 Abs. 1 Satz 1 OWiG.

Jetzt meine Fragen:

1. Ist eine Einrede ein Einspruch, oder weicht das Verwaltungsamt geschickt aus?
2. Liegt hier eine Verjährung gem. § 26 Absatz 3 StVG vor?
3. Muss der Fahrzeughalter auf das Schreiben des Verwaltungsamtes vom 28.11.2011 reagieren?

Ich sage schon mal danke im Voraus.
allesdabei

Geändert von allesdabei (02.12.2011 um 02:46 Uhr). Grund: Rechtschreibfehler
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einrede, einspruch, verjährung

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