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einfaches Behördenschreiben ein VA?

Dies ist eine Diskussion zu einfaches Behördenschreiben ein VA? innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 01.04.2011, 16:12
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einfaches Behördenschreiben ein VA?

Mal angenommen, A möchte Widerspruch gegen einen Gebührenbescheid einlegen. Jedoch versäumt er die Frist und der Widerspruch wird als unstatthaft zurückgewiesen.
Dennoch überprüft die Behörde den Bescheid von Amts wegen (Rücknahme eines belastenden VA, § 48 VwVfG) und teilt das negative Ergebnis A in einem Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung mit.
A legt daraufhin erneut fristgerecht Widerspruch gegen dieses Schreiben ein.
Nun stellt sich die Frage, ob dieser statthaft ist.
Ist das Schreiben der Behörde ein VA?
Fehlt es nicht am Regelungsgehalt?
Wie könnte man das begründen?
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  #2 (permalink)  
Alt 01.04.2011, 18:21
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AW: einfaches Behördenschreiben ein VA?

Wenn die Frist abgelaufen ist hat das keinen Einfluss auf die Statthaftigkeit des WS, sondern- wie man sich das wohl denekn kann- auf die Frage der Verfristung. Die Behörde kann jedoch als Herrin des Widerspruchsverfahrens trotzdem in der Sache über den WS entscheiden und einen WSB erlassen. Wenn dem WS durch diesen nicht abgeholfen wurde, ist Klage möglich.

Ob ein Schreiben einer Behörde VA Charakter hat oder nicht lässt sich nur anhand dessen Inhalts beurteilen. In der Tat fehlt es häufig an einer Regelung. Wenn es an einer Regelung fehlt, liegt kein VA vor, welcher Prüfungsgegenstand einer Anfechtungsklage ist, deren Voraussetzung ein WS ist. So kann man das begründen.
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Stichworte
behörde, bescheid, va, verwaltungsakt, widerspruch

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