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Eigenbetrieb firmiert um - Rechtsgültigkeit alter Bescheide?

Dies ist eine Diskussion zu Eigenbetrieb firmiert um - Rechtsgültigkeit alter Bescheide? innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.05.2011, 08:32
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Eigenbetrieb firmiert um - Rechtsgültigkeit alter Bescheide?

hallo,
mal angenommen, ein kommunaler Eigenbetrieb ist u.a. zuständig für das Abfallmanagement und damit auch für die hoheitlichen Gebührenbescheide. Nun firmiert er gemäß Magistratsbeschluss, verbunden mit einer Satzungsänderung, um und zieht zusätzlich auch noch um.
Dass die alten Bescheide weiterhin ihre Gültigkeit haben sagt schon der gesunde Menschenverstand - aber wie würdet ihr das rechtlich fundiert begründen?
danke
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Stichworte
abfallgebühr, bescheid, eigenbetrieb, verwaltungsrecht

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