Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Dispositionsrecht über Abwehrrechte

Dies ist eine Diskussion zu Dispositionsrecht über Abwehrrechte innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 16.02.2011, 01:55
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 1
Keine Wertung, SiswaHukum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SiswaHukum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SiswaHukum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SiswaHukum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SiswaHukum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SiswaHukum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SiswaHukum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SiswaHukum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SiswaHukum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SiswaHukum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Exclamation Dispositionsrecht über Abwehrrechte

Hallo zusammen.

Kann jemand erklären in wie weit jemand vertraglich über sein Klagerecht bei staatlichen Eingriffen disponieren kann?
Nehmen wir mal an wir haben einen Rindermastbetrieb der durch ein Land zu Forschungszwecken betrieben wird. In der Nähe befindet sich ein Wohnhaus, das gerade seinen Eigentümer gewechselt hat. Dieser will sich nun gegen Immissionen des Mastbetriebs wehren. Die zuständige Behörde hält dem Kläger, K, aber entgegen, dass der Voreigentümer des Hauses mit dem beklagten Land einen schuldrechtlichen Vertrag abgeschlossen hat, dass im Bezug auf eventuelle Störungen durch den Mastbetrieb auf alle Klagerechte verzichtet wird.
Meine konkreten Fragen sind nun,
1. Kann man schuldrechtlich mit einem Hoheitsträger zeitlich unbegrenzt auf bestimmte Klagerechte verzichten und falls ja,
2. muss der neue Eigentümer K sich diesen Vertrag von dem beklagten Land entgegen halten lassen, wenn die Voreigentümer des Wohnhauses die Eltern des K waren?

Von meinem Rechtsgefühl her würde ich sagen, dass man zwar vertraglich auf Klagerechte verzichten kann, aber doch nicht auf alle und zeitlich unbegrenzt, oder? Falls doch, so muss sich doch aber K diesen Vertrag nicht entgegenhalten lassen...
Ich würde mich sehr über Antworten mit Begründung freuen und optimal wäre noch ein Recherchetip, da ich heute nach einigen Stunden in der Bib nirgends was ausführliches dazu finden konnte...

Vielen Dank!
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Stichworte
klageverzicht

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Über Almdudler, Trabi und Schweizer Schokolade: Tagung über Konsum und nationale Identität Nachrichten: Wissenschaft 22.09.2009 13:00
Ausschuss des Historikerverbandes beriet über Forschungsratings in den Geisteswissenschaften und über den Historikertag 2010 Nachrichten: Wissenschaft 06.07.2009 15:00
Den Blutspendern gebührt unser größster Dank! - Über 100 Mal und über 200 Mal Blut gespendet Nachrichten: Wissenschaft 23.05.2008 15:00
Externe Fachjury berät über neue Forschungsschulen: Vor Ostern fällt Entscheidung über Anzahl und Standorte Nachrichten: Wissenschaft 12.03.2008 11:00
Lehrer / Pädagoge spricht mit Dritten über Schüler und gibt Auskunft über Versetzung Datenschutzrecht 07.07.2007 14:49





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN