Dies ist eine Diskussion zu Dispositionsrecht über Abwehrrechte innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| Kann jemand erklären in wie weit jemand vertraglich über sein Klagerecht bei staatlichen Eingriffen disponieren kann? Nehmen wir mal an wir haben einen Rindermastbetrieb der durch ein Land zu Forschungszwecken betrieben wird. In der Nähe befindet sich ein Wohnhaus, das gerade seinen Eigentümer gewechselt hat. Dieser will sich nun gegen Immissionen des Mastbetriebs wehren. Die zuständige Behörde hält dem Kläger, K, aber entgegen, dass der Voreigentümer des Hauses mit dem beklagten Land einen schuldrechtlichen Vertrag abgeschlossen hat, dass im Bezug auf eventuelle Störungen durch den Mastbetrieb auf alle Klagerechte verzichtet wird. Meine konkreten Fragen sind nun, 1. Kann man schuldrechtlich mit einem Hoheitsträger zeitlich unbegrenzt auf bestimmte Klagerechte verzichten und falls ja, 2. muss der neue Eigentümer K sich diesen Vertrag von dem beklagten Land entgegen halten lassen, wenn die Voreigentümer des Wohnhauses die Eltern des K waren? Von meinem Rechtsgefühl her würde ich sagen, dass man zwar vertraglich auf Klagerechte verzichten kann, aber doch nicht auf alle und zeitlich unbegrenzt, oder? Falls doch, so muss sich doch aber K diesen Vertrag nicht entgegenhalten lassen... Ich würde mich sehr über Antworten mit Begründung freuen und optimal wäre noch ein Recherchetip, da ich heute nach einigen Stunden in der Bib nirgends was ausführliches dazu finden konnte... ![]() Vielen Dank! |
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