Dies ist eine Diskussion zu Deutlich verspätete Anmeldung des Wohnsitzes innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| wie verhält es sich eigentlich allgemein, wenn zwar in einer Stadt eine Wohnung bezogen wird, der Mieter sich aber beim Meldeamt erst wesentlich später (zb. 2 Jahre) anmeldet. Dann ist das doch eine Ordnungswidrigkeit, die mit Ordnungsgeld/Bußgeld belegt werden kann. Und angenommen, in dieser Stadt wird eine Nebenwohnsitzgebühr erhoben, kann das Finanzamt diese rückwirkend eigentlich einziehen??
__________________ Diese Angaben sind ohne Gewähr, aber mit bestem Wissen und Gewissen getätigt. Eine eigentliche Rechtsberatung kann natürlich nicht erteilt werden. |
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