Dies ist eine Diskussion zu Der Einstieg in die Hausarbeit... innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| ich schreibe momentan eine Hausarbeit in der Übung für Fortgeschrittene(Öff. Recht). Nun habe ich mir schon einges angeschaut, aber irgendwie finde ich keinen rechten Einstieg, da mich die Aufgabenstellung verwirrt. Insgesamt sind 3 Aufgaben gestellt, wobei sich die letzten beiden auf die erste Frage beziehen. Diese lautet wie folgt: "Kann V von G die beantragte Erstattung verlangen?" In dem Fall geht es darum, dass der Verein V Aufwändungen aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrages, welcher die Bürgschaft der Gemeinde G für ein Darlehen des V enthält, betrieben hat. Dieser wurde vom Bürgermeister wieder zurück genommen, da es rechtliche Probleme gab und V möchte jetzt diese Aufwändungen ersetzt haben. Ich hoffe ihr habt eine Idee wie man an diese Frage heran gehen kann....mir fällt nämlich leider nichts wirklich sinnvolles dazu ein...oder ich sehe den Wald vor lauter Bäumen einfach nicht.... |
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| AW: Der Einstieg in die Hausarbeit... Hallo, erstmal vorab: Zitat:
![]() Könntest Du vielleicht mal den Sachverhalt posten? lg heini
__________________ § 3 Telekommunikationsgesetz Nr. 1.: "Anruf" ist eine über einen öffentlich zugänglichen Telefondienst aufgebaute Verbindung, die eine zweiseitige Echtzeitkommunikation ermöglicht; Schön, dass es Legaldefinitionen gibt! |
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| AW: Der Einstieg in die Hausarbeit... Ich würde mal sagen, es ist eine Leistungsklage. • Klagebegehren: Verurteilung zu einer bestimmbaren Leistung, die nicht VA ist (Realakt. |
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| AW: Der Einstieg in die Hausarbeit... Okay, dann hier der Sachverhalt und die Aufgabenstellungen: Aufgrund der Schulentwicklungsplanung wurde die bisher in der Gemeinde G bestehende staatliche Grundschule geschlossen. zeichnis undUm eine ortsnahe Grundschule zu erhalten, gründete eine Elterninitiative den „Verein zur Errichtung der freien S-Grundschule in G e. V.“ (V). Die SGrundschule sollte nach einem eigenen pädagogischen Konzept gestaltet werden, für das die Schulverwaltungen ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennen. Bei der Planung der Schulgründung wurde deutlich, daß zur Finanzierung des Gründungsaufwands ein Bankdarlehen erforderlich sein würde. Im Gemeinderat von G fand das Gründungs- und Finanzierungskonzept des V einhellige Unterstützung. Um dem V erfolgversprechende Bemühungen um ein Bankdarlehen zu ermöglichen, faßte der Gemeinderat folgenden Beschluß: „Der Gemeinderat unterstützt das Vorhaben des V, in G eine freie Grundschule zu errichten. Bürgermeister B wird ermächtigt, nach Erteilung der kommunalaufsichtlichen Genehmigung 1. dem V die Übernahme einer Bürgschaft für ein Bankdarlehen zur Finanzierung des Gründungsaufwands bis zu einer Höhe von 1,5 Millionen Euro zuzusagen, 2. und nach Vorlage eines unterschriftsreifen Darlehensvertrags die Bürgschaftserklärung gegenüber dem Darlehensgeber abzugeben.“ Im Landratsamt des Landkreises L, dem G angehört, erkannte der zuständige Beamte nach Prüfung der zur Genehmigung vorgelegten Unterlagen, daß G bei Inanspruchnahme aus der Bürgschaft finanziell überfordert sein würde. Gleichwohl ordnete der Landrat A, um das bereits durch die Schulschließung gestörte Verhältnis zu G nicht weiter zu belasten, die kommunalaufsichtliche Genehmigung des Beschlusses an. Nach Eingang der kommunalaufsichtlichen Genehmigung bei G übersandte der ehrenamtliche Bürgermeister B dem V ein Schreiben, in dem es hieß: „Ich sage Ihnen hiermit zu, daß G für ein Bankdarlehen zur Finanzierung des Gründungsaufwands bis zu einer Höhe von 1,5 Millionen Euro eine Bürgschaft übernehmen wird. Sobald Sie mir einen unterschriftsreifen Darlehensvertrag vorlegen, werde ich gegenüber dem Darlehensgeber eine entsprechende Bürgschaftserklärung im Namen der G abgeben.“ Im Vertrauen auf diese Zusage beauftragte V ein auf Schulgründungen spezialisiertes Beratungsbüro damit, die Antragsunterlagen für die schulrechtliche Genehmigung zu erstellen. Nach weiteren Prüfungen erhielten L und G aus dem Landesverwaltungsamt einen rechtlichen Hinweis darauf, daß die Übernahme der Bürgschaft nicht zulässig sei. Die Förderung von Schulen in freier Trägerschaft sei nach dem Schulgesetz dem Land vorbehalten. Außerdem dürfe eine Gemeinde nur im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit bürgen. Die Zusage gegenüber V müsse daher rückgängig gemacht werden. Daraufhin übersandte B dem V einen „Rücknahmebescheid“ mit folgendem Inhalt: „Leider stößt die Übernahme der zugesagten Bürgschaft auf unüberwindliche rechtliche Hindernisse. Diese überwiegen das Interesse am Fortbestand meiner Zusage. Daher nehme ich die Zusage zurück.“ Da das Finanzierungskonzept des V ohne die Bürgschaft der G hinfällig geworden war, gab V die Schulgründung auf. Bei G beantragte V, ihm die im Vertrauen auf die Zusage vergeblich aufgewendete Vergütung für die Leistungen des Beratungsbüros in Höhe von 10.000 Euro zu erstatten. Im Gemeinderat werden Zweifel darüber laut, ob G dem V eine Erstattung schuldet. Einige Gemeinderatsmitglieder meinen, daß G gegebenenfalls bei L Rückgriff nehmen könne, da L mit der Genehmigung seine kommunalaufsichtlichen Pflichten verletzt habe. Aufgabe: In einem Gutachten ist zu prüfen, 1. ob V von G die beantragte Erstattung verlangen kann, 2. wie V diesen Anspruch gegebenfalls gerichtlich geltend machen kann, 3. ob G gegebenenfalls von L Ersatz verlangen kann. Der Umfang des Gutachtens darf 39.000 Zeichen Text nicht überschreiten (Titelblatt, Literaturver Gliederung werden hierbei nicht mitgezählt Ich hoffe ihr könnt mir helfen... Dass hier eine Leistungsklage angezeigt ist, habe ich mir schon gedacht...aber das ist ja Inhalt der 2. Aufgabe. |
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| AW: Der Einstieg in die Hausarbeit... Anscheinend kann mir wohl niemand helfen...? |
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| AW: Der Einstieg in die Hausarbeit... du könntest auch Probleme mit deinem Dozenten bekommen, wenn dir hier der "rote Faden" präsentiert wird... Sei gewiss, dass hier nicht nur Studenten verkehren, sondern auch Profis ;-) |
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| AW: Der Einstieg in die Hausarbeit... Deswegen hatte ich ja auf Hilfe gehofft...Ich weiß eben einfach nicht weiter... Vlt. kannst du mir einen kleinen Hinweis geben...? |
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| AW: Der Einstieg in die Hausarbeit... Hey. Ich schreib diese Hausarbeit auch. ich hab erst mal angefangen, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu prüfen. den werde ich aber aller wahrscheinlichkeit nach ablehnen. ich denk, ich werd dann die zusage und die zusicherung genauer unter die lupe nehmen. was hast du denn für anspruchsgrundlagen? lg |
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| AW: Der Einstieg in die Hausarbeit... Zitat:
woher würde denn der prof wissen, wer hinter Villete steckt...??? oder gibts so ne hausabreit individuell nur für eine studentin? |
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| AW: Der Einstieg in die Hausarbeit... Ich denke eben gerade nicht dass es sinnvoll ist, den öffentlich-rechtlichen Vertrag losglöst von anderem zu prüfen. Das würde dann ja in einer zivilrechtlichen Aufgabenbearbeitung enden, was ja nicht Sinn und Zweck einer Ö-Recht Hausarebit ist...denke ich. Der Prof kann das nicht heraus finden, selbst wenn er hier selbst angemeldet sein würde, da alle Studenten die selbe Hausarbeit bearbeiten müssen. |
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