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Darf Richter rechtswidrige Vereinbarung nutzen

Dies ist eine Diskussion zu Darf Richter rechtswidrige Vereinbarung nutzen innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.11.2011, 21:39
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Darf Richter rechtswidrige Vereinbarung nutzen

Hoffe es ist hier richtig eingestellt, ansosnten bitte entsprechend verschieben

angenommen jemand hat per einstweiligen Rechtschutzverfahren leistunge wie Heizmaterial beantragt, weil diese zur klaten Jahreszeit nicht gewährt werden.
Tagelang passiert nichts, auch kein AZ wird mitgeteilt. plötzlich wird ein schreiben geshcickt vom gericht, in diesem sich der geegner eine fristverlängerung ausbittet, um zu prüfen ob er ein Angebot machen kann. (im Bereich Heizkosten SGB)

1 Tag später kommt dann ein sog. Angebot mit Aufforderung des Richters, nun die EA zurück zu ziehen, weil ja nun Leistungen fließen und keine Eilbedürftigkeit mehr gegeben wäre und wenn man die LEistungen zu niedrig erachte müsste man dies im HV klären. Nur das HV dauert zulange und Winter ist aktuell.

Das sog. Angebot ist nach SGB rechtswidrig , da HEizkosten nicht nur pauschalisiert werden, sondern auch für die Zukunft schon fast ganz versagt. LAut Angebot stünden dann nfür April 2012 bis 31.12.2012 nur noch 170 Euro für Heizkosten zu .

Anzuschafenn sind von der Summe gerade mal 600 Liter, ein Vorjahresverbrauch wurde anhand von REchnungen mit 2000 Litern belegt.

Die Frage ist nun die, der RIchter müsste sofort erkennen, dass dieses "Angebot" rechtswidrig ist und unmöglich die Heizkosten decken würde.

Darf ein Richter ein offensichtliches rechtswidriges Vorgehen als Ablehnung einer EA verwenden?

Müsste der Richter hier nicht vielmehr in eine Prüfung gehen und selber feststellen wie hoch ein Bedarf ist oder nicht?

Das hinter den Kulissen "verhandelt" wurde kann man offensichtlich ja annehmen, denn ein AZ war bis dahin der Antragstellerinnicht bekannt, dem GEgner schon , was anhand von SChriftsätzen ja zu erkennen ist.

Also wie ist das wenn ein Richter sich in solch einem fiktiven Fall erklärt, die Ea ablehnen zu wollen, weil der Gegner rechtswidrig einen Taschenspielertrick anwendet?

Danke für Antworten
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  #2 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 15:45
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AW: Darf Richter rechtswidrige Vereinbarung nutzen

Zitat:
Zitat von potatoefritz Beitrag anzeigen
Soweit ich folgen konnte hat der Richter vollkommen richtig reagiert. Im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes darf keine Vorabentscheidung für das Hauptsacheverfahren getroffen werden.
Mit dem Ziel das spätestens in 4-6 Wochen erneut eine EA getätigt werden muss, da ja schon weitere Leistungen versagt wurden?

Was mit dem Recht an das man sich zu halten hat, es werden hierdurch Leistungen erheblich gemindert ?

Was mit der Prozessökonomie?
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  #3 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 15:47
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AW: Darf Richter rechtswidrige Vereinbarung nutzen

Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren muss neben einem glaubhaft gemachten Anspruch (hier: Lieferung von Heizöl) immer auch eine Eilbedürftigkeit für eine Entscheidung gerade im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vorliegen. Genau diese Eilbedürftigkeit fehlt ab dem Zeitpunkt, ab dem Leistungen gewährt werden, denn eine Versorgung ist jedenfalls bis auf Weiteres gewährleistet. Es bedurfte daher keines einstweligen Rechtsschutzes mehr. Möchte der Anspruchsteller mehr Leistungen vereinnahmen, so muss er ggf. eine reguläre Klage einreichen.
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  #4 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 16:11
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AW: Darf Richter rechtswidrige Vereinbarung nutzen

Das ist schn klar, ich stelle die Frage mal anders. Ist der Richter nicht verpflichtet den akteuellen Bedarf (also auch Menge) festzustellen.

Sonst heißt es ja, dass der Gegner 100 Liter zur Verfügung stellt, damit wäre die erste Not vom Tisch und der Antragsteller dann auf ein langes Klageverfahren verwiesen wird?

Ich miene wenn es offensichtlich ist, dass der Bedarf nicht gedeckt ist, da kann es doch nicht sein, dass man dies völlig außer Acht lassen kann.
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  #5 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 16:19
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AW: Darf Richter rechtswidrige Vereinbarung nutzen

Zitat:
Zitat von Selbst:Schuld Beitrag anzeigen
Das ist schn klar, ich stelle die Frage mal anders. Ist der Richter nicht verpflichtet den akteuellen Bedarf (also auch Menge) festzustellen.
Nein, das würde den Umfang des eR-verfahrens sprengen. Im eR nimmt man nur eine summarische Prüfung vor und erhebt keine Beweise (es muss ja schnell gehen).
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  #6 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 16:33
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AW: Darf Richter rechtswidrige Vereinbarung nutzen

Schnell gehen ich muss lachen, im Schnitt dauern die 3-4 Monate.

Also muss eine neue gemacht werden, kann dann ein RIchter nicht sagen das es mutwillig ist ?

Ich meine wir reden hier von Winter kein Öl und dem Taschenspielertrick des Gegners, so dass die Notlage zeitnah erneut wieder eintritt.

Zudem ist es doch keine Vorwegnahme der Hauptsache, wenn der Bedarf und die benötigte Menge an Hand des Vorjahresverbrauch belegt wurde.

Das ist doch dann eine Feststellung?

Für mich nicht mehr wirtschaftlich nachvollziehbar. Kleinsmengen sind teurer, jedes Verfahren kostet Geld

Nicht flasch verstehen , ich versuche die Logik zu verstehen.

Da ist eine Person die belegt soviel Öl wird immer gebraucht und hier der Beweis das keines mehr da ist. Der Gegner geht hin und schüttet ein Tröpfchen ins Fass und schon ist alles gut? Bis zum nächstenmal in diesem Kino?

Zudem versteht mandann nicht, dass der ASt. aufgefordert wird, Beweise für die Höhe von Hilfsstrom zu erbringen, die er nur anahnd einer Schätzung, was nach einem Urteil des BGH so auch angegeben werden kann, als nicht glaubhaft dargestellt. da wird dann ermittelt und der Ast in die Pflicht genommen, Dinge zu erbringen die er nicht erbringen kann, um den Gegener diese Kosten einzusparen?
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  #7 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 16:46
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AW: Darf Richter rechtswidrige Vereinbarung nutzen

warum kommt es denn dazu, dass der Ast kein Öl hat? Weil das JC nichts bewilligt. Weshalb nicht? Weil die der Meinung sind, er bekomme nichts oder nicht soviel, wie er haben möchte. Wenn das Gericht jetzt aber im eR Verfahren trotzdem alles bewilligt, ist das die Vorwegnahme der Hauptsache.
Der Ast hat ja auch nciht das Kostenproblem. Wenn er die eR immer gewinnt, dann hat er keine Kosten und die seines Anwalts werden ggf. erstattet.
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  #8 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 17:07
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AW: Darf Richter rechtswidrige Vereinbarung nutzen

da JC erklärt die HK einfach ohne Einzelfallprüfung als unangemessen und bewilligt nur das was sie sich selber ausgerechnet hat und selbst das ist noch falsch. das ist auch kein einzelfall, das machen die grundsätzlich so.

das mit den kosten miente ich auch nicht für den Ast. (wobei dieser nervlich am stock geht und seit nun mehr oktober friert und kein Warmwasser hat.

ich mikente eher uns als steuerzahler. wie wird da mit dem geld umgegangen.

nach rechtssprechung dürfen die erst überhaupt kürzen, wenn
1. eine einzelfallprüfung statt gefunden hat
2. der angemessene wert für diese Unterkunft ermittelt wurde
3. Ggfls. eine Auufforderung zur Senkung erfolgte
4. Die Schonfrist eingehalten wurde.

Nichts von dem wird getan auch nicht auf Antrag beim JC selber und bei Gericht. Die Kosten sind nämlich alles andere als unangemessen, beachtet man Alle Umstände, auf die ich hier nicht eingehen will. Aber soviel, Lage; iSOLIERUNG USW:

Zudem berechnen die Bedarf nach Euro und nicht nach Liter und dem aktuellen Preis. Was ja gerade derzeit völlig unrealistisch ist.

Und man verwendet nicht den kommunalen Heizspiegel der weit aus höhrere Werte ausweist. Begründung, der ist aus 2007

Das was die ermitteln ist ein RIchtwert mehr nicht und HK sind nicht automatisch unanggemessen, wenn sie über diesen Richtwert liegen.
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  #9 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 22:47
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AW: Darf Richter rechtswidrige Vereinbarung nutzen

Dann wäre der Richter höflich und bestimmt darauf hinzuweisen, dass das Begehren Aussicht auf Erfolg biete.

Eine Vorwegnahme der Hauptsache fände hier m.E. nicht statt.

Es sollte klargestellt werden, dass die Heizanlage bei Durchschnittstemperatur X im MOnat Y einen Heizölverbrauch von Z hat und dies lediglich bis Monat D, J oder F reicht.
Weiterhin ist klarzustellen, dass die Heizperiode erst im Mai endet.

Ebenso ist klar zu stellen, dass wenn Verfahren vor dem SG 3-4 Monate dauern bei Ende des Heizöls noch viel Winter übrig ist.

Auch kann ausdrücklich vorgetragen werden, wie das BSG die Übernahme von Heizkosten sieht.

Im Eilverfahren kann im Rahmen des rechtlichen Gehörs ein Erörterungstermin stattfinden, der ausdrücklich beantragt werden kann. Dort kann die Situation weiterhin geklärt werden.

Weiterhin mal in die SGG Kommentierung gucken. Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch bilden ein System. Das Verringern des Anordnungsanspruches (Eilbedürftigkeit) lässt die Gründe einer eA nicht entfallen, wenn Anordnungsgrund (Recht auf Leistung) hoch ist.


Und wie schon im Bereich Sozialrecht geschrieben: Anwalt suchen bzw. neuen fähigeren Anwalt suchen.
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  #10 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 22:57
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Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Es sollte klargestellt werden, dass die Heizanlage bei Durchschnittstemperatur X im MOnat Y einen Heizölverbrauch von Z hat und dies lediglich bis Monat D, J oder F reicht.
Na das halte ich doch für gewagt. Der Ast kann das selbstredend vortragen. Das JC wird das nur bestreiten. Der durchschnittliche Richter am SG- davon gehe ich jetzt einfach mal aus- wird aber nicht den entsprechenden Sachverstand haben und für sowas eher nen Gutachten benötigen. Und dreimal dürft ihr raten, in welchem Verfahren man nicht mit nem Gutachten kommen kann............Richtig, im eR
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