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BVA Klage aufschiebende Wirkung?

Dies ist eine Diskussion zu BVA Klage aufschiebende Wirkung? innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 30.12.2008, 13:52
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BVA Klage aufschiebende Wirkung?

Hallo,

hat eine Klage beim Verwaltungsgericht Köln gegen einen Festsetzungsbescheid bezüglich Bafög-Darlehen-Rückzahlung aufschiebende Wirkung gegenüber dem angefochtenen Bescheid?

Im Bescheid steht, ein Widerspruch habe keine aufschiebende Wirkung gegenüber der Fälligkeit der Raten;

ein fiktiver Anwalt, der die Klage durchführt, meint, die Klage habe aufschiebende Wirkung.

Während des Verfahrens (2,5 Jahre) werden vom BVA keine Mahnungen oder Zinsforderungen verschickt.

Was ist denn richtig?
Wann wird der Rückzahlungsbetrag fällig, nach Rechtskraft des Urteils oder schon nach den im angefochtenen Bescheid genannten Terminen?

Ab wann fallen Verzugszinsen an?


MfG
schinderhannes
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  #2 (permalink)  
Alt 07.01.2009, 09:50
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AW: BVA Klage aufschiebende Wirkung?

meiner meinung nach hat der widerspruch gegen den rückzahlungsbescheid aufschiebende wirkung, da kein fall des § 80 VwGO vorleigt. jedenfalls habe ich auf die schnelle nichts gefunden.

dafür scheint mir auch folgendes urteil zu sprechen :

http://web2.justiz.hessen.de/migrati...2?OpenDocument


es sei den, der rückforderungsbescheid ist bestandkräftig geworden ! das würde er z.B. dann werden, wenn der Widerspruch nicht rechtzeitig eingelegt worden wäre,
__________________
so sind die spielregeln aber nicht !!!
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