Dies ist eine Diskussion zu Blackout- Examensklausur verhauen innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| Blackout- Examensklausur verhauen X hat nun Einspruch gegen die Benotung eingelegt, da diese Note Nichtbestehen zur Folge hat und der Leiter des Prüfungsamtes ihn abgewiegelt hat. X weiß, dass Prüfungsangst (die eigentlich nicht vorlag, weil er sich bis zur Prüfung super gefühlt hat) laut eines OLG Urteils nicht als Begründung zählt und es schwer ist, die Problematik nachzuweisen, da ja jeder so argumentieren würde. X hat ein "Attest" eines Psychologen des Studentenwerks (also kein Gefälligkeitsgutachten), der nachträglich den Blackout "bestätigt". X versucht natürlich, die Klausur nochmal schreiben zu können. Auch wenn die Angelegnheit aussichtslos erscheint: wie könnte X argumentieren? Danke! |
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| AW: Blackout- Examensklausur verhauen Dass er derart gelähmt war, dass er nicht einmal mehr an ein Abmelden und einen Arztbesuch gedacht hat. Halte ich für ziemlich chancenlos.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Blackout- Examensklausur verhauen Aussichtslos ist die Sache auf jeden Fall, aber wenn X nichts tut, ist das Nichtbestehen Gewissheit. X hätte natürlich während der Prüfung die Aufsichtsperson auf die Blockade aufmerksam gemacht, aber da vor der Prüfung immer gefragt wird, ob man sich dazu bereit fühlt die Prüfung abzulegen und man nach Austeilen der Arbeitsblätter in Ohnmacht fallen muss, um da irgendwie rauszukommen, hat er das unterlassen. Und wie und warum soll X sich abmelden, wenn er sich gut fühlt? Und was bringt ein Arztbesuch bei einem Blackout? Nachdem X den Prüfungssaal verlassen hatte, war er ja wieder in normaler Verfassung. Kennt jemand den Wortlaut des Hinweises, der vor einer Klausur vorgelesen wird? Wäre hilfreich. |
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| AW: Blackout- Examensklausur verhauen Ein Attest vor (bzw. während) der Klausur. Nachher ist immer schlecht.
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| AW: Blackout- Examensklausur verhauen Ich kann mir irgendwie gar nicht vorstellen, dass die Prüfungsordnung nur einen Klausurversuch gestattet. Normalerweise kenne ich das so, dass man zwei oder drei Versuche hat, mit einer Freiversuchsregelung evtl. sogar noch einen mehr. Dann wäre die 5 doch kein Problem. Und bei drei Sätzen ist die 5 wohl auch gerechtfertigt. Es sei denn es waren wirklich solche Schachtelsätze, dass... Obwohl dann ist die Note erst recht gerechtfertigt, weil das kein Mensch lesen kann. ![]() Oder war es schon der letzte Klausurversuch? Dann sehe ich schwarz. ![]() Viele Grüße Cephalotus |
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