Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Blackout- Examensklausur verhauen

Dies ist eine Diskussion zu Blackout- Examensklausur verhauen innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 08.08.2010, 20:05
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 35
Keine Wertung, WIHD hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WIHD hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WIHD hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WIHD hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WIHD hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WIHD hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WIHD hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WIHD hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WIHD hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WIHD hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Blackout- Examensklausur verhauen

X will Examensklausur in Literatur schreiben, hat aber einen kompletten Blackout und kann das, was er weiß, nicht zu Papier bringen. X analysiert die zu bearbeitende Kurzgeschichte auf dem Arbeitsblatt, verfasst einige Gedanken auf dem Schmierzettel und schreibt drei Sätze als Reinschrift. Er erhält dafür eine 5 (was ihm ziemlich selstsam erscheint, da er so gut wie nichts in Reinschrift vorweisen kann).
X hat nun Einspruch gegen die Benotung eingelegt, da diese Note Nichtbestehen zur Folge hat und der Leiter des Prüfungsamtes ihn abgewiegelt hat. X weiß, dass Prüfungsangst (die eigentlich nicht vorlag, weil er sich bis zur Prüfung super gefühlt hat) laut eines OLG Urteils nicht als Begründung zählt und es schwer ist, die Problematik nachzuweisen, da ja jeder so argumentieren würde.
X hat ein "Attest" eines Psychologen des Studentenwerks (also kein Gefälligkeitsgutachten), der nachträglich den Blackout "bestätigt".
X versucht natürlich, die Klausur nochmal schreiben zu können.
Auch wenn die Angelegnheit aussichtslos erscheint: wie könnte X argumentieren?
Danke!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 08.08.2010, 20:16
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.878
98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Blackout- Examensklausur verhauen

Zitat:
Zitat von WIHD Beitrag anzeigen
wie könnte X argumentieren?
Dass er derart gelähmt war, dass er nicht einmal mehr an ein Abmelden und einen Arztbesuch gedacht hat. Halte ich für ziemlich chancenlos.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 08.08.2010, 20:37
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 35
Keine Wertung, WIHD hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WIHD hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WIHD hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WIHD hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WIHD hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WIHD hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WIHD hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WIHD hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WIHD hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WIHD hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Blackout- Examensklausur verhauen

Aussichtslos ist die Sache auf jeden Fall, aber wenn X nichts tut, ist das Nichtbestehen Gewissheit.

X hätte natürlich während der Prüfung die Aufsichtsperson auf die Blockade aufmerksam gemacht, aber da vor der Prüfung immer gefragt wird, ob man sich dazu bereit fühlt die Prüfung abzulegen und man nach Austeilen der Arbeitsblätter in Ohnmacht fallen muss, um da irgendwie rauszukommen, hat er das unterlassen.

Und wie und warum soll X sich abmelden, wenn er sich gut fühlt?

Und was bringt ein Arztbesuch bei einem Blackout? Nachdem X den Prüfungssaal verlassen hatte, war er ja wieder in normaler Verfassung.

Kennt jemand den Wortlaut des Hinweises, der vor einer Klausur vorgelesen wird? Wäre hilfreich.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 08.08.2010, 20:43
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.878
98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Blackout- Examensklausur verhauen

Zitat:
Zitat von WIHD Beitrag anzeigen
Und was bringt ein Arztbesuch bei einem Blackout?
Ein Attest vor (bzw. während) der Klausur. Nachher ist immer schlecht.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 08.08.2010, 22:55
Star Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2007
Alter: 45
Beiträge: 824
99% positive Bewertungen (824 Beiträge, 209 Bewertungen)99% positive Bewertungen (824 Beiträge, 209 Bewertungen)99% positive Bewertungen (824 Beiträge, 209 Bewertungen)99% positive Bewertungen (824 Beiträge, 209 Bewertungen)99% positive Bewertungen (824 Beiträge, 209 Bewertungen)99% positive Bewertungen (824 Beiträge, 209 Bewertungen)99% positive Bewertungen (824 Beiträge, 209 Bewertungen)99% positive Bewertungen (824 Beiträge, 209 Bewertungen)99% positive Bewertungen (824 Beiträge, 209 Bewertungen)99% positive Bewertungen (824 Beiträge, 209 Bewertungen)  
AW: Blackout- Examensklausur verhauen

Ich kann mir irgendwie gar nicht vorstellen, dass die Prüfungsordnung nur einen Klausurversuch gestattet. Normalerweise kenne ich das so, dass man zwei oder drei Versuche hat, mit einer Freiversuchsregelung evtl. sogar noch einen mehr.

Dann wäre die 5 doch kein Problem. Und bei drei Sätzen ist die 5 wohl auch gerechtfertigt. Es sei denn es waren wirklich solche Schachtelsätze, dass...

Obwohl dann ist die Note erst recht gerechtfertigt, weil das kein Mensch lesen kann.

Oder war es schon der letzte Klausurversuch? Dann sehe ich schwarz.

Viele Grüße

Cephalotus
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Examensklausur Bsp: Betrug Problem: Vermögensschaden Strafrecht / Strafprozeßrecht 11.11.2008 16:44
Blackout bei Gericht - noch was zu retten? Mietrecht 31.05.2008 22:07
1. Strafrechtsklausur verhauen - was tun? Allgemeines Forum für Jurastudenten 09.04.2008 10:35





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN