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BImSchG

Dies ist eine Diskussion zu BImSchG innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 16.06.2010, 14:40
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BImSchG

Frau X. wundert sich eines Tages, als sie eine zu laute Anlage nach dem BImSchG in ihrer Nachbarschaft bekämpft, sodass die Verwaltung das so genau misst und der Beamte das Ausmaß einer Störung nicht nach seinem Ermessen " über den Daumen peilt". Woran liegt dies, ganz grundsätzlich gesprochen ?
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  #2 (permalink)  
Alt 16.06.2010, 14:49
V.I.P.
 
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AW: BImSchG

Zitat:
Zitat von k0ma Beitrag anzeigen
Woran liegt dies, ganz grundsätzlich gesprochen ?
Na, weil eine subjektive Angabe kaum verwertbar ist, wenn es um Lautstärke geht. Da muss man schon messen, wenn es keine eindeutigen und überzeugenden anderen Beweise gibt.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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