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Billigung vs. Feststellungsbeschluss ?!?

Dies ist eine Diskussion zu Billigung vs. Feststellungsbeschluss ?!? innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 06.03.2010, 19:02
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Question Billigung vs. Feststellungsbeschluss ?!?

Hallo.

Bin mir da nicht so ganz sicher, vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen:

Mal angenommen:

ein Gemeinderat beschließt Anfang Februar 2010 einen Feststellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan aus den Unterlagen vom Dezember 2009.

Es wird die Verwaltung beauftragt, das weitere Verfahren nach Bestimmungen des BauGB durchzuführen.

zudem ergeht am selben Tag:

die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

darin heißt es: Der Gemeinderat billigt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan in Fassung vom Dezember 2009 bestehend der Unterlagen.


danach erfolgt noch:

ein Satzungsbeschluss.

darin heißt es: der Rat ist einig, dass der Satzungsbeschluss erst nach Genehmigung des Bebauungsplans durch das Landratsamt gefasst wird.


Die Baugenehmigung vom Landratsamt wird Ende Februar 2010 erteilt.



Meine Frage:

Ab wann hat das Bauvorhaben das sogenannte Baurecht gehabt ?

Bereits im Dezember 2009 per Billigung im Gemeinderat, oder erst im Februar 2010 ?



Danke für Eure Hilfe.
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