Dies ist eine Diskussion zu Bewilligungsbescheid Wohngeld rückwirkend aufgehoben-Widerspruch begründet??? innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| Bewilligungsbescheid Wohngeld rückwirkend aufgehoben-Widerspruch begründet??? Sachverhalt: Die Rentnerin X, wohnhaft in der Stadt Koblenz, bezog seit dem 1.08.2003 Wohngeld. Durch einen anonymen Hinweis Anfang Januar 2009 wurde die zuständige Behörde davon in Kenntnis gesetzt, dass Frau X bereits seit Anfang 2003 in Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft mit dem berufstätigen Herrn Y lebt. Daraufhin hob die zuständige Behörde mit Bescheid vom 1.02.2009 die Bewilligungsbescheide für die Zeit vom 1.08.2003 bis 31.01.2009 auf. Gleichzeitig wurde von Frau X das während dieses Zeitraumes gewährte Wohngeld von insgesamt 7000.-- zurückgefordert. Begründet wurden die Maßnahmen damit, dass zwischen Frau X und Herrn Y eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft bestünde und deshalb bei der Berechnung auch das Einkommen des Herrn Y berücksichtigt werden müsse. Eine Rechtsbehelfsbelehrung wurde diesem Bescheid nicht beigefügt. Die Rentnerin erscheint in einer Sprechstunde und gibt folgendes an: Sie habe erst jetzt nach fast einem Jahr (11 Monate) den Mut eine Beratungsstelle aufzusuchen, denn der Bescheid mit der Rückzahlung zwinge sie dazu, ihr gesamtes Sparvermögen herzugeben. Es sei zwar richtig, dass sie mit Herrn Y seit Anfang 2003 zu-sammenlebe, doch seit 2005 sei Herr Y erwerbsunfähig und beziehe nur eine geringe Rente in Höhe von 350.--. Meine Fragen: 1.Im Rahmen der Verwaltungsmoderisierung ist es angeblich nicht mehr möglich Widerspruch gegen VErwaltungsakte im Wohngeldbereich einzulegen. Ein passendes Gesetz zum Nachschlagen ist mir leider nicht genannt worden. Angeblich gelte dies auch für Rheinland- Pfalz. Hat jemand die aktuelle GEsetzesquelle? Stimmt das überhaupt? 2. Begründetheit des Widerspruchs: Hat die Rentnerin ein Recht auf rückwirkende Neuberechnung des Wohngelds oderauf Anhörung so daß sie vielleicht nicht nicht den ganzen Betrag zurückzahlen muss?? 3. Nach welchen Vorschriften kann die Behörde das GEld zurückerlangen, angenommen der Widerspruch ist unbegründet?? Wäre sehr dankbar für eure Hilfe, LG, Nouri |
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