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Besuch im Heim - Datenerhebung?

Dies ist eine Diskussion zu Besuch im Heim - Datenerhebung? innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.08.2007, 12:21
V.I.P.
 
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Besuch im Heim - Datenerhebung?

Wenn man jemanden in einem offenen Pflegeheim besucht - hat die Heimleitung dann das Recht, die Personalien des Besuchers zu erfragen und zu speichern? Hat sie das Recht, den Besucher auszufragen, wer er sei, in welchem Verhältnis er zum Besuchten steht und was er von ihm wolle? (Wenn der der Besuchte eine teilweise Hirnschädigung hat und sich selbst verbal sehr schlecht und schrifltich überhaupt nicht äußern kann)? Hat sie das Recht Besuche zu verbieten, wenn kein ärztlicher Grund und auch kein Verstoß gegen die Heimregeln vorliegt (unter dem Vorwand, der Besuch schade der Gesundheit und man halte sich nicht an die Regeln, auch wenn beides nicht stimmt)?

Wie weit gehen die Rechte einer solchen Heimleitung? Wenn das Heim grundsätzlich bestimmte Öfnungszeiten hat, an die sich der Besucher auch hält?
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  #2 (permalink)  
Alt 14.08.2007, 11:21
V.I.P.
 
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AW: Besuch im Heim - Datenerhebung?

Dass es in einem Heimoder Krankenhaus Regeln gibt, ist ja klar - aber irgendwo müssen die Rechte der Heimleitung gegenüber den Patienten/Bewohnern und den Besuchern doch wohl enden? Oder kann da die totale Wilkür herrschen? Ja wohl kaum...
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  #3 (permalink)  
Alt 15.08.2007, 11:49
V.I.P.
 
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AW: Besuch im Heim - Datenerhebung?

Also wenn die Heimleitung tatsächlich das Recht hat, zu schalten und zu walten wie sie will, hilft nur eines: eine verlegung desjenigen Heimbewohners, den man besuchen will, in ein anderes Heim bzw. nach Hause.
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  #4 (permalink)  
Alt 15.08.2007, 15:33
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AW: Besuch im Heim - Datenerhebung?

Ich gehe davon aus, dass hier das Heim versucht, den Bewohner zu schützen, insbesondere, da er "mentally challenged" ist. Ärgerlich ist für den Besucher, dass er das vorher nicht wusste. Es mag ja sein, dass das Ganze sehr rigide aussieht, aber leider sind Trickbetrüger (und auch Ärzte, die unangekündigt Hausbesuche machen) in solchen Heimen häufige Gäste.

Ich würde vorschlagen, hier etwas Öl auf die Wogen zu gießen und ein erneutes Gespräch zu suchen, eventuell mit der Heimleitung. Wenn eine Pflegschaft besteht, sollte man Kontakt zu dem Bevollmächtigten aufnehmen, damit der seine Genehmigung erteilt. Ich glaube nicht, dass das Heim den Zugang prinzipiell verwehrt. Wäre es so, läge für mich ein Verdachtsmoment für einen Pflegemangel vor. In diesem Falle würde ich das Heim davon in Kenntnis setzen, dass ich unmittelbar die entsprechenden Behörden informiere (Hausarzt, Krankenkasse (im Zweifelsfall AOK), Ordnungsamt).
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #5 (permalink)  
Alt 15.08.2007, 21:18
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AW: Besuch im Heim - Datenerhebung?

War nur für Dich...wusste doch, dass es zieht...
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  #6 (permalink)  
Alt 18.08.2007, 11:14
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AW: Besuch im Heim - Datenerhebung?

Greift da nicht das Schikaneverbot, das ich gerade entdeckt habe (BGB § 226)?
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  #7 (permalink)  
Alt 20.08.2007, 11:39
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AW: Besuch im Heim - Datenerhebung?

Der Träger ist kirchlich. Und "vermeintlich" stimmt - denn die handeln GEGEN sein Wohl.
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  #8 (permalink)  
Alt 20.08.2007, 11:47
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AW: Besuch im Heim - Datenerhebung?

Das wäre dann eine Strafanzeige gegen das Heim, oder?
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