Dies ist eine Diskussion zu Bescheid vom Jugendamt über Kindesunterhalt ohne Rechtsmittel innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| ein Kindesvater (KV) erhält vom Jugendamt (JA) einen Bescheid über Kindesunterhalt (KU). KV soll für die Vergangenheit KU nachzahlen. Er wird dazu aufgefordert, diesen KU anzuerkennen und innerhalb von zwei Wochen auf ein Konto des JAs zu überweisen. Darüber hinaus wird er dazu aufgefordert, die KU-Höhe für die Zukunft anzuerkennen und am 1. des Folgemonats auf ein Konto des JAs überweisen. Er wird aufgefordert, diese beiden Angelegenheiten (Nachzahlung und zukünftige KU-Höhe) per Verpflichtungserklärung innerhalb der nächsten zwei Wochen anzuerkennen. KV wird keine Möglichkeit gegeben, zu dem Bescheid Stellung zu nehmen. KV erscheint die KU-Berechnung als falsch. Um diesen Bescheid handelt es sich doch um einen belastenden Verwaltungsakt (VA), oder!? Wenn dem so ist, dann muss KV doch ein Rechtsmittel (Widerspruch, Einspruch) eingeräumt werden, zu welchem er einen Monat nach Erhalt des VAs Zeit hat, oder!? Oder ist hier kein Rechtsmittel erforderlich? Wenn ja, warum? Oder denkt das JA, dass KV mit diesem Bescheid eingeschüchtert werden kann von wegen "wir fordern Sie auf" oder "innerhalb der nächsten zwei Wochen" oder "wenn Sie den Aufforderungen nicht nachkommen, dann werden ohne weitere Mahnung diese Forderungen gerichtlich durchgesetzt"? Wie ist hier der Sachverhalt? Gruß |
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