Dies ist eine Diskussion zu Berufung Disziplinarsache nach Versetzung in niedrigeres Amt innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| Berufung Disziplinarsache nach Versetzung in niedrigeres Amt folgener Fall: Ein Beamter B wurde als Ergebnis einer Disziplinarsache in ein niedrigeres Amt versetzt. Er war Regierungsdirektor (eigentlich A15) aber auf einer leitenden Position (A16) eingesetzt und erhielt daher eine Zulage. Durch die Disziplinarmaßnahme hat er diese Position verloren und wurde künftig also nur noch nach A14 besoldet. Vier Jahre später erging das Urteil im Berufungsverfahren. Das harte Urteil (Versetzung ins niedrigere Amt) wurde in eine Geldstrafe gewandelt, die nicht mehr zu vollstrecken war, da mehr als 2 Jahre verstrichen sind. Jetzt meíne Frage: Was bekommt B zurück? Einkommensminderung als wäre er nach A15 zu besolden gewesen oder nach A16 oder gar nichts? Ein Dienstvergehen hat er ja schon begangen - nur eben kein so Schweres wie die erste Instanz feststellte. Es hat sich in 4 Jahren ein hoher Betrag an Einkommensminderung angesammelt. Hat B Anspruch darauf, wieder in einer Verwendung mit Zulage nach A16 eingesetzt zu werden? Vermutlich nicht aber kann man das irgendwie (mit Normen) belegen? EDIT: Ist ein unterhaltsamer Fall - nachzulesen z.B. über juris: Sächsisches OVG Bautzen, Az.: D 6 A 32/09, Urteil vom 07.06.2010 EDIT 2: Oh sehe gerade dieses Thema wäre vermutlich besser aufgehoben unter "Spezielle Juraforen > Beamtenrecht". Vielleicht kann das ja jemand dort hin verschieben, bitte? Geändert von asphaltbrenner (05.02.2011 um 18:44 Uhr). |
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