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Benutzungsgebühren Stadtbibliothek

Dies ist eine Diskussion zu Benutzungsgebühren Stadtbibliothek innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.04.2010, 14:17
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Benutzungsgebühren Stadtbibliothek

Hallo Ö-rechtler,

folgender Fall:

Frau A kauft in der Stadt B eine Jahreskarte für die Stadtbibliothek.

Sie bezahlt den Normaltarif ohne zu wissen, dass ihr eigentlich der günstigere Hartz- IV-Tarif zugestanden hätte.

Einen Monat später wird sie von einem Freund darauf aufmerksam gemacht.

Daraufhin geht sie zur Stadbibliothek und bittet unter Vorlage der entsprechenden Bescheinigungen um Erstattung der zuviel bezahlten Gebühren.

Dies wird abgelehnt mit der Begründung, die Vorlage der Unterlagen hätte beim Kauf der Jahreskarte erfolgen müssen. Eine Rückerstattung sei nicht möglich.

Ist das so rechtens ?
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  #2 (permalink)  
Alt 24.04.2010, 14:47
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AW: Benutzungsgebühren Stadtbibliothek

Ich bin versucht zu behaupten, daß die Ablehnung nicht rechtens ist.

Die Frau hat sich in einem Irrtum befunden (119BGB) und ficht das Rechtsgeschäft an, wodurch nach 142BGB das gesamte Geschäft rückwirkend nichtig ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.04.2010, 19:03
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AW: Benutzungsgebühren Stadtbibliothek

Zitat:
Zitat von Clever
Ich bin versucht zu behaupten, daß die Ablehnung nicht rechtens ist.

Die Frau hat sich in einem Irrtum befunden (119BGB) und ficht das Rechtsgeschäft an, wodurch nach 142BGB das gesamte Geschäft rückwirkend nichtig ist.
Prima Hinweis. Dank Dir.
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  #4 (permalink)  
Alt 24.04.2010, 20:14
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AW: Benutzungsgebühren Stadtbibliothek

Hier dürfte öffentliches Recht Anwendung finden, sofern es sich um eine Bibliothek der öffentlichen Hand/Stadt handelt, worauf auch die im Sachverhalt gewählte Formulierung "Gebühren" hindeutet. Die Bibliothek ist nicht verpflichtet, bei Antragstellung die Voraussetzungen für niedrigere Gebührentarife zu prüfen, das ist eine Obliegenheit der Antragstellerin. Ich bezweifle in erhöhtem Maße, dass hier Anfechtung nach BGB einschlägig ist. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Rechtsverhältnisse zwischen gleichgestellten Bürgern, hier ist aber eine Beziehung Kommune/Bürger gegeben. Die Satzung oder Gebührenordnung der Stadtbibliothek wird hier die Antwort liefern.
__________________
Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung!
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  #5 (permalink)  
Alt 25.04.2010, 01:27
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AW: Benutzungsgebühren Stadtbibliothek

Zitat:
Zitat von fernetpunker
Hier dürfte öffentliches Recht Anwendung finden, sofern es sich um eine Bibliothek der öffentlichen Hand/Stadt handelt, worauf auch die im Sachverhalt gewählte Formulierung "Gebühren" hindeutet.
Die Bibliothek ist in kommunaler Hand. Sie wird als Eigenbetrieb geführt. Also Ö-Recht.

Zitat:
Zitat von fernetpunker
Die Bibliothek ist nicht verpflichtet, bei Antragstellung die Voraussetzungen für niedrigere Gebührentarife zu prüfen, das ist eine Obliegenheit der Antragstellerin.
Ok. Aber muß nicht in den Räumen der Bibliothek eine Gebührenliste mit den Tarifen aushängen, damit der Bürger seiner Obliegenheit nachkommen kann ?
Im vorliegenden Fall ist das nicht der Fall. Es hängt keine Liste aus.

Zitat:
Zitat von fernetpunker
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Rechtsverhältnisse zwischen gleichgestellten Bürgern, hier ist aber eine Beziehung Kommune/Bürger gegeben.
Was ist denn die Anspruchsgrundlage, wenn ein Bürger Eigentum der Kommune beschädigt und schadenersatzpflichtig ist ? Da gilt auch BGB.

Zitat:
Zitat von fernetpunker
Die Satzung oder Gebührenordnung der Stadtbibliothek wird hier die Antwort liefern.
Leider nicht. In der Satzung steht dazu nichts. Die Satzung verweist aber auf eine "veröffentlichete Preisliste".
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