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Bebauungsplan

Dies ist eine Diskussion zu Bebauungsplan innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.03.2011, 15:27
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Bebauungsplan

Hallo,
ich hoffe ich habe das richtige Forum ausgesucht, da das Thema ggf. auch ins Baurecht passen könnte.
Folgende Frage:
In einem ausliegendem B-Plan der Gemeinde XY ist die Bebauung als reine Wohnbebauung festgelegt.
Als generelle Ausnahme ist festgelegt, dass sogenannte freie Berufe (Architekten, Immobilienbüros.....) sich ansiedeln dürfen.

Frage: Könnte diese Ausnahme in einem Teilgebiet des B-Planes
ausgesetzt werden, so dass die Anwohner in diesem
"Ausnahme von der Ausnahme-Gebiet" in einem wirklich
reinen Wohngebiet ohne Mitarbeiter- und Kundenverkehr
wohnen?
Oder gilt eine solche Regelung fürs ganze B-Plan Gebiet
oder gar nicht?

Danke für die Hilfe,
Gruß, HAGE
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  #2 (permalink)  
Alt 08.03.2011, 05:43
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AW: Bebauungsplan

Das laesst sich nur am Einzelfall pruefen. Der B-Plan enthaelt die abstrakten Regelungen, wobei die Baunutzungsverordnung (die ggf. Ausnahmen u.a. in Wohngebieten zulaesst) als Bestandteil des B-Plans gilt. In jedem Einzelfall muss ja ggf. auf Antrag eine Baugenehmigung erteilt werden. Dann wird neben den Voraussetzungen des B-Plans und den zulaessigen Ausnahmen mehr zu pruefen sein, so z.B. das Ruecksichtnahmegebot im Einzelfall. Hier steht der Bauaufsichtsbehoerde ein Beurteilungsspielraum zu.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.03.2011, 19:21
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Question AW: Bebauungsplan

Hallo Backs,
vielen Dank für deine Antwort.

Aber die Gefahr besteht gerade darin, dass die Ausübung freier
Berufe ja auch in ganz "normalen" Wohnhäusern möglich ist.

Die betroffenen Bürger im B-Plan-Gebiet könnten befürchten, dass sich nach Bau z.B. eines (Wohn)doppelhauses hier, z. Bsp. am Ende einer Sackgasse, ein Architektenbüro ansiedelt.

Der Mitarbeiter- und Kundenverkehr belastet dann die als Spielstraße ausgelegte Sackgasse. (Gefahr f. Kinder usw.)

Meine Frage zielte daraufhin, ob genau diese und nur diese Straße gem. Erläuterung im B-Plan von der Ansiedlungserlaubnis
ausgenommen sein darf.
In den anderen Straßen des Gebietes wäre eine Ansiedlung dann möglich.

Oder muß eine solche Regelung (Ansiedlung ja oder nein) für den ganzen B-Plan gelten ohne Ausnahmemöglichkeit.

Gruß, HAGE
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  #4 (permalink)  
Alt 09.03.2011, 13:47
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AW: Bebauungsplan

Der B-Plan darf fuer bestimmte Gebiete Ausnahmeregelungen vorsehen, die nicht fuer saemtliche Bereiche gleichermassen gelten muessen.
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  #5 (permalink)  
Alt 10.03.2011, 07:30
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AW: Bebauungsplan

Dann können die Anwohner der Sackgasse bei der Auslegung ihre Einwendungen kundtun und gezielt Vorschläge einbringen.

Vielen Dank noch mal
Gruß, HAGE
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