Dies ist eine Diskussion zu Bebauungsplan innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| Bebauungsplan ich hoffe ich habe das richtige Forum ausgesucht, da das Thema ggf. auch ins Baurecht passen könnte. Folgende Frage: In einem ausliegendem B-Plan der Gemeinde XY ist die Bebauung als reine Wohnbebauung festgelegt. Als generelle Ausnahme ist festgelegt, dass sogenannte freie Berufe (Architekten, Immobilienbüros.....) sich ansiedeln dürfen. Frage: Könnte diese Ausnahme in einem Teilgebiet des B-Planes ausgesetzt werden, so dass die Anwohner in diesem "Ausnahme von der Ausnahme-Gebiet" in einem wirklich reinen Wohngebiet ohne Mitarbeiter- und Kundenverkehr wohnen? Oder gilt eine solche Regelung fürs ganze B-Plan Gebiet oder gar nicht? Danke für die Hilfe, Gruß, HAGE |
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| AW: Bebauungsplan Das laesst sich nur am Einzelfall pruefen. Der B-Plan enthaelt die abstrakten Regelungen, wobei die Baunutzungsverordnung (die ggf. Ausnahmen u.a. in Wohngebieten zulaesst) als Bestandteil des B-Plans gilt. In jedem Einzelfall muss ja ggf. auf Antrag eine Baugenehmigung erteilt werden. Dann wird neben den Voraussetzungen des B-Plans und den zulaessigen Ausnahmen mehr zu pruefen sein, so z.B. das Ruecksichtnahmegebot im Einzelfall. Hier steht der Bauaufsichtsbehoerde ein Beurteilungsspielraum zu. |
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| Hallo Backs, vielen Dank für deine Antwort. Aber die Gefahr besteht gerade darin, dass die Ausübung freier Berufe ja auch in ganz "normalen" Wohnhäusern möglich ist. Die betroffenen Bürger im B-Plan-Gebiet könnten befürchten, dass sich nach Bau z.B. eines (Wohn)doppelhauses hier, z. Bsp. am Ende einer Sackgasse, ein Architektenbüro ansiedelt. Der Mitarbeiter- und Kundenverkehr belastet dann die als Spielstraße ausgelegte Sackgasse. (Gefahr f. Kinder usw.) Meine Frage zielte daraufhin, ob genau diese und nur diese Straße gem. Erläuterung im B-Plan von der Ansiedlungserlaubnis ausgenommen sein darf. In den anderen Straßen des Gebietes wäre eine Ansiedlung dann möglich. Oder muß eine solche Regelung (Ansiedlung ja oder nein) für den ganzen B-Plan gelten ohne Ausnahmemöglichkeit. Gruß, HAGE |
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| AW: Bebauungsplan Der B-Plan darf fuer bestimmte Gebiete Ausnahmeregelungen vorsehen, die nicht fuer saemtliche Bereiche gleichermassen gelten muessen. |
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