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Bearbeitungszeit endet an Feiertag

Dies ist eine Diskussion zu Bearbeitungszeit endet an Feiertag innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 08.05.2007, 14:03
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Bearbeitungszeit endet an Feiertag

Hallo! MAL ANGENOMMEN ein Jurastudent muss eine Hausarbeit am 26.4. abgeben, die Bearbeitungszeit wird aber morgens am 26.4. um 5 Tage verlängert (weil die Bearbeitungszeit eigentlich Ostern begonnen hätte aber über die Feiertage keiner ran kam und so 5 Tage verstrichen sind bevor die Bearbeitung beginnen konnte). Wann muss der Student die Hausarbeit dann abgeben? Am 1. Mai??? Das ist ja ein Feiertag! Ist es dann nicht so, dass automatisch der nächste Tag zählt? Oder ist es das Problem des Studenten, dass die Uni am 1. Mai geschlossen hat und er die Hausarbeit nicht mit der Post schicken kann? (Poststempel zählt, aber am 1. Mai haben die Poststellen nunmal zu). Angenommen der Student wohnt 100km von der Uni entfernt und wollte nicht nur um die Hausarbeit in den Uni-Briefkasten zu werfen ganz zur Uni fahren und schickt seine Hausarbeiten immer per Post ab. Ändert das was? Wär super wenn da jemand Ahnung von Fristenberechnung hat!!
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