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BAFöG bei Exmatrikulation

Dies ist eine Diskussion zu BAFöG bei Exmatrikulation innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 02.07.2011, 11:14
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BAFöG bei Exmatrikulation

A erwägt die Hochschule und die Fachrichtung zum kommenden Semester zu wechseln. Er befindet sich im zweiten Fachsemester und weiss, dass er im Prinzip Anspruch auf Weiterförderung hat, wenn der Wechsel aus einem (ihm hier unterstellten) wichtigen Grund stattfindet.
Aus diesem Grund hat er sich für einige Studiengänge an anderen Hochschulen beworben, um "sicher zu gehen".
Zugleich hat er sich sofort zum Semesterende exmatrikulieren lassen, was A jedoch rückgängi machen möchte, da er sich in seinem Vorhaben das derzeitige Studium aufzugeben bzw zu wechseln nicht sicher ist.
A hat sich des Weiteren zu allen Prüfungen angemeldet, besucht weiter regelmäßig die Lehrveranstaltungen. Auch hat er am zuständigen Studentenwerk einen Antrag auf Weiterförderung eingereicht.

Er fragt sich jedoch:
Verliert er den BAFöG-Anspruch für den Zeitraum Juli - September, da er sich "testweise" beworben hat oder ist der Zeitpunkt des "echten" Exmatrikulationsantrages maßgeblich?
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Stichworte
anspruch, bafög, fachrichtungswechsel, studium, universität

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