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Ausschreibung/Angebotsvergleich Körperschaft des öffentlichen Rechts

Dies ist eine Diskussion zu Ausschreibung/Angebotsvergleich Körperschaft des öffentlichen Rechts innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 12.04.2011, 23:55
Boardneuling
 
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Ausschreibung/Angebotsvergleich Körperschaft des öffentlichen Rechts

Hallo zusammen,

zunächst hoffe ich mal, dass ich meine Frage in den richten Rechtsbereich schreibe. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie mich bitte einfach kurz drauauf hinweisen und ich würde die Moderatoren bitten meine Frage zu verschieben.

Nun auch schon zu meiner Frage:

Nehmen wir mal fiktiv an, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts bzw. vielmehr ein Organ dieser Körperschaft (z. B. eine verfasste Studierendenvertretung o.ä.) tätigt regelmäßig Anschaffungen. Welche Verpflichtungen hätte diese juristische Person hinsichtlich der Ausschreibung bzw. des Angebotsvergleichs? Muss eine Auftrag (z. B. Kauf eines PCs) öffentlich ausgeschrieben werden oder genügt es selbstständig einige Angebote (z. B. 3) einzuholen und anschließen den Auftrag freihändig zu vergeben? Gibt es möglicherweise Betragsgrenzen für die jeweils eine andere Vorgehensweise notwendig wäre?

Sollte es relevant sein, um welches Bundesland es sich handelt, so würde ich vorschlagen, dass wir diesen fiktiven Fall anhand des Landes Hessen diskutieren.

Vielen Dank bereits im Voraus für Ihre Antworten!

Mit freundlichen Grüßen
S.G.
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