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Ausgleichsfläche als Bauland ausweisen

Dies ist eine Diskussion zu Ausgleichsfläche als Bauland ausweisen innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 06.02.2008, 21:01
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Ausgleichsfläche als Bauland ausweisen

Moin Moin!

Ich bin neu hier im Forum und erbitte Ihre (...oder sagt man hier "Eure"?) Hilfe.

Es handelt sich um eine "Ausgleichsfläche" die nach Recht und Gesetz im Jahre 1998 entstanden ist. Sie wurde, wie damals rechtlich bestimmt, an ein Neubaugebiet mit mehreren Einfamilienhäusern gesetzt.

Nach zur Zeit gültigen Gesetz muss eine Ausgleichsfläche nicht unmmittelbar an ein Neubaugebiet mit Einfamilienhäusern anschließen. Sie kann auch räumlich ganz woanders liegen.

Kann nun die Ausgleichsfläche von 1998, die an dem damaligen Neubaugebiet erstellt wurde, als neues Bauland für eine neu geplante Nachbarsiedlung ausgewiesen werden?

Gibt es ähnliche Fälle? Gibt es vielleicht schon Gerichtsurteile?

Ich bin für jede Info sehr dankbar!!!

Viele Grüße aus dem hohen Norden!
Lighthunter
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Alt 10.02.2008, 10:04
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AW: Ausgleichsfläche als Bauland ausweisen

Hallo Lighthunter,

gehe ich recht in der Annahme, dass Du am Rande des 1998 entstandenen Neubaugebietes wohnst und jetzt natürlich kein Interesse daran hast, dass die schöne ruhige Randlage entsprechend neu bebaut wird ?

Ich denke es ist grundsätzlich möglich. Wem gehört denn die Ausgleichsfläche ? Stadt, Land oder Privat ?

Die Gemeinde hat hier ggfs. Ihre Planungskonzeption dahingehend geändert, dass Sie jetzt die Ausgleichsfläche zugunsten einer zusammenhängenden Bebauung , also Dein bisheriges Neubaugebiet sowie im Anschluß daran ein weiteres Bebauungsgebiet , hat. Wenn die Ausgleichsfläche aus städtischer bzw. dem Land gehörender Fläche besteht, wirst Du wohl kaum dagegen vorgehen können, da die Gemeinde, wie Du schon sagtest, die Ausgleichsfläche nicht unmittelbar an das Neubaugebiet anschließen lassen muss sondern auch andere (städtebauliche) Gesichtspunkte mitberücksichtigt.

LG
Sonnenkindlein
__________________
Es ist nicht wenig Zeit, was wir haben, es ist viel, was wir nicht nützen (Seneca)

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  #3 (permalink)  
Alt 10.02.2008, 14:29
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AW: Ausgleichsfläche als Bauland ausweisen

Moin Moin Sonnenkindlein!

Vielen Dank für Deine Antwort!

Deine Annahme ist so nicht richtig. Ich/Wir haben nichts daggen, dass neben meinen Haus bzw. unserer Siedlung gebaut wird. Das wußten wir, seit wir hier selber gebaut haben und warum sollen nicht auch andere ein Haus bauen dürfen. Ich würde mir ja sonst widersprechen.

Mittlerweile ist mit dieser Ausgleichsfläche genau der Sinn und Zweck eingetreten, zu welche diese gedacht sind: Sie hat sich zu einem kleinen Biotop entwickelt. Kröten, Frösche, Lurche sowie zahlreiche seltene Vogelarten (Goldammern, Rotkelchen, Hausrotschwänze usw. usw.) sind hier heimisch geworden. Die Igelpopulation hat deutlich zugenommen. Libellen, Schmetterlinge, Wildbienen und Hummeln finden hier mit ihre Nahrung und und und....

Es verhält sich vielmehr so, dass ein Investor mit (angeblich!) 17 Millionen Euro in seinen Händen "wedelt" und unsere Politiker kriegen feuchte Augen... So können ja 2 Grundstücke mehr verkauft werden.

Weiter gehörte die Fläche ursprünglich unserer Siedlergemeinschaft und wurde nachdem wir sie primär bepflanzt und hergerichtet haben an die Gemeinde verschenkt.

Weiter sind Konflikte mit unseren neuen Nachbarn vorprogrammiert: Es sollen Zuwege realisiert werden, die unsere Siedlung automatisch zu einem Parkgebiet für die neue Siedlung machen. Unser Spielplatz soll für die neue Siedlung vergrößert und mit eingebunden werden.

Die neue Ausgleichsfläche soll auf einer ehemaligen Mülldeponie geschaffen werden... ...hier wurde noch nichts saniert (eine Sanierung ist auch nicht geplant!) und halbherzige Bodengutachten bescheinigen nicht das, was Zeitzeugen ganz konkret von dem damailgen Müll erzählen. Ein Schelm wer böses dabei denkt.

Meine Frage ist eigentlich nur: Kann damaliges geltendes Recht und Gesetz einfach so "weggebügelt" werden?!?

Weiter ergibt sich nun einen weitere Frage: Muss man eine Spielplatzvergrößerung in dieser Form hinnehmen? Dadurch kann der Investor ein zusätzliches drittes Grundstück zum Bebauen mit einplanen.

Viele Grüße aus dem hohen Norden
Lighthunter
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