Dies ist eine Diskussion zu Anwalt trägt einfach nichts mehr vor innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| Anwalt trägt einfach nichts mehr vor nehmen wir einmal an, es handelt sich um einen komplizierten Mietrechtsstreit mit Klage und Gegenklage. Bei der Klage werden Mietrückstände eingefordert. Die Klageerwiderung und Gegenklage beinhaltet mehrere Punkte, u.a. eine Aufrechnung mit zwei Reparaturen im Zuge einer Ersatzvornahme und 2. eine Aufrechnung mit Arbeitslohn durch ein Arbeitsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Die Gegenseite gab ein Arbeitsverhältnis zu. Aus dem Arbeitslohn ergibt sich schon ein Überschuss von rund 1000,- € für die Mieterin, mit den Reparaturen 1800,- €. Der Richter bezeichnete den Vortrag zum Arbeitslohn und zu den Reparaturen in der Güteverhandlung als substantiiert. Ein dritter Punkt der Gegenklage war ein Schmerzensgeldanspruch, da die Wohnung ein ¾ Jahr ohne Beheizung und fließend Wasser war. Im Zuge einer Entmietung wurde das ganze Haus, das bis auf eine vermietete Wohnung leerstand, den ganzen Winter nicht beheizt. Die Mieterin heizte mit Strom. Demzufolge traten im Januar mehrere Frostschäden im Haus auf, seitdem war die Mieterin auch noch ohne fließend Wasser. Reparaturen wurden verweigert, der Hauptwasserhahn musste abgestellt bleiben, um Überschwemmungen zu verhindern. Die Mieterin holte sich Wasser von Nachbarn in Kanistern. Zusätzlich trat Schimmel auf. Die Mieterin beantragte eine einstweilige Verfügung und gewann, die Erfüllung des Gerichtsbeschlusses wurde jedoch durch den Sohn der Vermieterin verzögert, der zwei Falschaussagen ablegte: „Das Wasser geht wieder“ und „es kam doch ein Handwerker“. Bis die Vollstreckung endlich stattgegeben war, war die Mieterin am Ausziehen. Die Mieterin war über ein halbes Jahr fast durchgehend an schweren Infekten erkrankt (was auch Grund war, weshalb sie erst spät auszog). Da allein schon wegen der fehlenden fließend Wasserversorgung die hygienischen Verhältnisse katastrophal waren und schließlich sogar zwei Angestellte vom Gesundheitsamt die Wohnung der Mieterin besichtigten, schien ihr ein Schmerzensgeldanspruch gegeben. Der Vortrag dazu fiel aber wegen Termindruck ungenau aus und wurde vom Richter in der Güteverhandlung als unzureichend bezeichnet. Der Richter gab Gelegenheit zum Nachtrag. Das zum Überblick. Der Anwalt, der nur PKH erhält, hat zwischenzeitlich die Lust verloren. Der Richter hatte der Mieterin monatelang Verlängerung gewährt hatte wegen einer noch hinzugekommenen Krebserkrankung. Die Mieterin reicht schließlich ihrem Anwalt einen Bericht ein. Der Anwalt beantragt wegen eines Todesfalls selbst eine Woche Verlängerung. Dann ruft er die Mieterin drei Tage vor Fristablauf an und wirft ihr vor, sie hätte den Bericht chaotisch zusammengeschrieben. Sie beschreibt zwar seitenlang, was wann in der Wohnung kaputt war und mit Zeugenberichten, erst viel später folgen dann endlich ihre Krankheitszeiten und die ärztlichen Atteste. Das müsse als logische Folge zusammengeschrieben werden. Die Mieterin entgegnet, sie sei schließlich keine Juristin und könne es nicht besser. Der Anwalt ist sehr aggressiv, die Mieterin muss ihn beruhigen. Einen Tag vor Fristablauf, am Sonntag um 17 Uhr, ruft der Anwalt die Mieterin an und schnauzt sie an. Ein Schmerzensgeld in der Höhe, die sie anstrebt, sei völlig absurd. Die Mieterin muss den Anwalt wieder beruhigen und entgegnet, dies sei lediglich ein Vorschlag gewesen, man eignet sich auf weniger Geld. Eine Stunde später ruft der Anwalt die Mieterin wieder an. Er brüllt sie an, das sei alles Mist, wie sie es zusammengefasst habe. Und sie könne ihm nicht so kurzfristig, eine Woche vorher, einen so langen Schriftsatz einreichen. Die lautstarke Auseinandersetzung bekommt eine Freundin der Mieterin mit. Der Anwalt brüllt die ganze Zeit und lässt die Mieterin nicht mehr zu Wort kommen. Er erklärt, dass es gar nichts zum Schmerzensgeldanspruch vortragen werde! Nun hat der Richter darauf aber Monate gewartet. Der Vorsitz wechselt plötzlich. Eine neue Richterin schreibt die Parteien an, dass aus ihrer Sicht kein Schmerzensgeldanspruch besteht. Sie rät, einem Vergleich zuzustimmen, der auf 0 / 0 läuft, d.h. beide Seiten sollen auf ihre Ansprüche verzichten. Dabei missachtet sie, dass die Gegenklage aus drei Punkten besteht, wovon zwei der vorherige Vorsitzende als substantiiert bezeichnet hatte. Die Mieterin sieht nicht ein, einem Vergleich von 0 auf 0 zuzustimmen, wenn sie mit den anderen Ansprüchen im Überschuss von 1800,- € ist. Die Mieterin bittet ihren Anwalt, darauf hinzuweisen und die Schmerzensgeldforderung zurückzuziehen. Doch der Anwalt rührt sich nicht. Zwischenzeitlich kontaktiert die Mieterin eine andere Anwältin. Diese rät ihr, die Richterin anzurufen und zu fragen, ob ein zweites Mal PKH bewilligt werden kann angesichts dessen, dass der Anwalt die krebskranke Mieterin einen Tag vor Fristablauf am Sonntag abend anruft und anbrüllt, weil ihm ihr Bericht nicht gefällt. Die Richterin lehnt ab. Wie kann die Mieterin jetzt weiter vorgehen? |
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