
22.05.2010, 19:58
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| Forum-Interessierte(r) | | Registriert seit: Jun 2009
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| Anwalt der Gegenpartei droht telefonisch Partei A und B streiten sich in Sachen Uheberrecht über die Verwendung eines Namens als Firmenname. Der Anwalt von A fordert nun eine Unterlassungsverpflichtungserklärung von B. Diese will B aber so nicht anerkennen. Anwalt von A kontaktiert daher B direkt telefonisch und mehrfach und berät sogar B ungebeten (obwohl er Anwalt von A ist) scheinbar über die Rechtslage und drohende Konsequenzen bei Unterschriftsverweigerung.
Weiterhin setzt der Anwalt von A dem B eine Frist zur Unterschrift der Unterlassungsverpflichtungserklärung von 3 Tagen, von denen 2 Feiertage sind. B hat somit nicht mehr die Möglichkeit, das Dokument bei Anerkennung fristgerecht zurückzusenden.
Frage nun: 1. Kann B sich über das Vorgehen des Anwalt A bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer beschweren? Oder gilt bei der Kammer i.d.R. das Motto "eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus", so dass hier keine Aussicht auf Erfolg besteht?
2. Da die gesetzte Frist kaum eingehalten werden kann, ist dann eine Klage oder eine der Antrage auf eine einstweilige Verfügung überhaupt aussichtsreich für A? |