Dies ist eine Diskussion zu Anspruchsgrundlage?! innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| Anspruchsgrundlage?! Nur 2 kurze Fragen: Ich hänge hier gerade an meiner ÖffHA und hoffe, dass das hier ein etwas klügeres Köpfchen als ich liest und mir einen Tipp geben kan. Kurze SV: X hat auf seinem Grundstück, an dem ein Uferwg langführt, Zäune aufgestellt, damit die Öffentlichkeit da nicht mehr lang kann. DIese wehr sich mit Protestaktionen dagegen. 2 Personen überwinden seine aufgestellten Zäune . X ruft die Polizei um seine Rechte( Eigentümer) schützen zu lassen. Polizei überlegt und entscheidet sich dagegen, Platzverweise auszusprechen, dasie zwar seine EIgentümerrechte kennen, aber wissen, dass der Weg lange als Spazierweg genutzt wurde. 1. Frage: welche AGL verwende ich, wenn X wissen will, ob er einen Ansprcuh auf Einschreiten der Polizisten gegn die Personen hatte? Eine Leistungsklage? Mit Problem, ob Platzverweis VA/ Realakt? ODer Verpflichtungsklage? 2. Frage: Wenn X wissen will, ob eine KLage mit dem Ziel der Feststellung dieses Anspruchs zulässig ist- ist hier eine Feststellungsklage- oder eine Fortsetzungsfeststellungsklage einschlägig? Danke an jeden, der mit einen Tipp geben kann! Liebe Grüße |
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