Dies ist eine Diskussion zu Anspruch auf Einschreiten der Polizei innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| Anspruch auf Einschreiten der Polizei ich habe eine Frage zum Fall: Vor dem Haus des E findet eine Protestaktion statt, es versammeln sich 50 Personen. 2 Personen steigen über den Zaun auf das Grundstück des E. E ruft daraufhin die Polizei, damit sie eingreift und sein Eigentum schützt. E meint Polizei müsse ihm helfen, weil zivilrechtliches Einschreiten, wegen der unbekannten Personen aus der Gruppe keine Erfolg haben werde. Die Polizeibeamten sprechen mit den Protestanten, verhindern jedoch nicht dass weitere 2 Personen das Grundstück des E betreten. Polizeibeamten weigern einzugreifen, weil sie Zweifel haben, ob E die Zäune errichten und den Uferweg versperren durfte. E will Rechtsfrage gerichtlich klären. 1. Aufgabe: Hatte E einen Anspruch auf Einschreiten der Polizei gegen Personen, die den Zaun überquerten und sein Grundstück betraten? 2. Wäre eine Klage des E mit dem Ziel der Feststellung dieses Anspruchs zulässig? Zielt die 1. Aufgabe darauf, ob eine Rechtsgrundlage bestand, also sollte einfach nur Gefahrenabwehrmaßnahme geprüft werden, ob die Beamten falsch gehandelt haben? Denn die Rede ist von einem Anspruch und nicht von einer Klage? Zu 2. Aufgabe: Ich verstehe nicht, was nach der 2. Aufgabe getan werden sollte. Soll etwa nur die Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage geprüft, weil etwa der VA erledigt ist? Oder geht es hier um die Zulässigkeit einer Leistungsklage, weil das Eingreifen der Beamten ein Realakt sein könnte? Ich bitte um Hilfe, denn ich weiß nicht mehr weiter. Freue mich über jede Anregung. |
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