Dies ist eine Diskussion zu Anspruch auf einen Bescheid?! WANN? innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Anspruch auf einen Bescheid?! WANN? Bis heute hat die Gemeinde keinen Bescheid über die monatlichen Kosten übermittelt. Frage 1: Gibt es eine Frist in der die Gemeinde einen Bescheid ausstellen / übermitteln muss? Frage 2: Muss die Familie die dann bis jetzt "angesammelten" Gebühren auf einmal nachbezahlen? Oder kann sie auf Teilzahlung bestehen? Danke und Gruß heffa |
| |||
| AW: Anspruch auf einen Bescheid?! WANN? hallo wodim, nein das ist nicht im vertrag geregelt. die gebühren regeln sich über das gehalt. und die gemeinde ist m.w. verpflichtet gebührenbescheide auszustellen, die frage ist aber, wie lange darf sie dafür brauchen? |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Betriebsänderung - Wann muss AG Bescheid geben! - Änderungskündigung? | Arbeitsrecht | 03.11.2010 08:35 |
| Einstellungsbeschwerde gegen einen Bescheid gemäß §172 Absatz 1 StPO | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 23.01.2009 18:34 |
| Anspruch auf WS Bescheid | Verwaltungsrecht / -prozeßrecht | 10.03.2007 04:02 |
| Wann hat man Anspruch auf Wohngeld? | Sozialrecht | 07.10.2005 08:49 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios