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Anhörung-sehr komplizierte Situation

Dies ist eine Diskussion zu Anhörung-sehr komplizierte Situation innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 05.04.2008, 00:29
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Exclamation Anhörung-sehr komplizierte Situation

Dem B wird eine Gaststättengenehmigung am 01.12.07 erteilt.Dem Nachbarn A wurde die Gaststättengenehmigung nicht bekanntgegeben.Er erfährt von ihr durch die werbung des B.
Auch wurde A nicht angehört. Er legt am 20.01.08 eine Anfechtungsklage gegen die Genehmigung ein.

Dem B gegenüber ist der Verwaltungsakt(Gaststättengenehmigung) zum Zeitpunkt der Klageerhebung seitens des A schon bestandskräftig geworden.(ist richtig oder nach 6 Wochen?)
Das Widerspruchsverfahren entfällt in Bayern.

Ist in dieser Situation keine Heilung nach 45 VwVfG möglich? weil der VA schon bestandskräftig ist(also dem B gegenüber)

oder muss man auf die Sicht des A abstellen der nicht angehört wurde und dem die Gaststättengenehmigung nich bekanntgegeben wurde? Folge wäre dann dass die Anhörung mit der seiner Klageerhebung nach § 45 I Nr.3 VwVfG erfolgt?

Was meint ihr leutz?
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  #2 (permalink)  
Alt 05.04.2008, 10:12
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AW: Anhörung-sehr komplizierte Situation

Zitat:
Zitat von *Kassandra*
woraus folgt denn das ?
denn so geht dem dritten eine ,,rechsbehelfebene" verloren mit der er gegen die konzession vorgehen kann und in der eine mögliche verletzung des anhörungsrechts geheilt hätte werden können.
es gibt derzeit in einigen Bundesländern "Überlegungen" bzw. "Probephasen" um das Widerspruchsverfahren in vielen Rechtsbereichen abzuschaffen. Für Bayern z.b. hier:

http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...pruchsverf.pdf
(pdf Datei, Größe: 4,5 MB).

LG
Sonnenkindlein
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  #3 (permalink)  
Alt 05.04.2008, 11:49
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AW: Anhörung-sehr komplizierte Situation

Das Vorverfahren entfällt in Bayern seit dem 1.7.07.

Gemäß § 28 VwVfG muss der Nachbar als Beteiligter angehört werden. A wurde aber nicht angehört!

Kann je-n einen Vorschalg machen, wie man das Ganze lösen soll.???

Gruß
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  #4 (permalink)  
Alt 05.04.2008, 18:00
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Exclamation AW: Anhörung-sehr komplizierte Situation

ja aber eine verpflichtungsklage wäre doch nicht statthaft, da sie einen vorausgehenden VA voraussetzt... vorliegend wurde kein va unterlassen oder abgelehnt is.d 42 II vwgo
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  #5 (permalink)  
Alt 05.04.2008, 18:39
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AW: Anhörung-sehr komplizierte Situation

schau doch mal hier nach:
http://www.stmi.bayern.de/service/gesetze/detail/16741/

dort gibt es auch eine rubrik FAQ, vielleicht hilft Dir das weiter. Im Zweifel auf der dortigen Seite über Feedback einfach mal direkt beim Ministerium nachfragen, wie die sich das so im einzelnen gedacht haben.

LG
Sonnenkindlein
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