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Anfechtungsklage - Wieviele Abschriften?

Dies ist eine Diskussion zu Anfechtungsklage - Wieviele Abschriften? innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.06.2007, 17:55
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Anfechtungsklage - Wieviele Abschriften?

Angenommen, A möchte Anfechtungsklage gegen einen Widerspruchsbescheid erheben. Wieviele Abschriften wären der Klage beizufügen und wo könnte A dies nachlesen?
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  #2 (permalink)  
Alt 15.06.2007, 17:58
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AW: Anfechtungsklage - Wieviele Abschriften?

Abschriften für alle Beteiligten, also unterschiedlich, je nachdem ob nur die beklagte Behörde zu beteiligen ist oder ggf. noch Beigeladene etc. Steht in § 81 II VwGO.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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