Dies ist eine Diskussion zu Anfängerfrage zur Fallbearbeitung innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| ich fange gerade an mich mit dem Verwaltungsrecht als Nebenfach zu befassen. Ich habe einige Fragen zur Fallbearbeitung: 1.) Angenommen der zu bearbeitende Fall beinhaltet eine Aussage wie "Die zuständige Behörde hebt die Baugenehmigung wieder auf..."- Was möchte mir der Fragensteller damit sagen? Soll ich (z.B in der Klausur) darauf eingehen, dass bei der formellen Rechtmäßigkeit KEIN Fehler in der Zuständigkeit vorliegt? Oder heißt es, dass ich diesen Sachverhalt ignorieren soll weil alles richtig gemacht wurde? ![]() 2.) Was ist mit Sachverhalten die im Fall gar nicht angeschnitten werden? Also z.B. "Die Behörde hebt die Baugenehmigung wieder auf..." Soll ich dann erwähnen, dass es unklar ist, ob die Zuständigkeit gegeben war? Oder wird dies ignoriert? Danke für Eure Antworten. Gruß Schnittenkoetter |
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| AW: Anfängerfrage zur Fallbearbeitung Hallo, Zitat:
Zitat:
Deswegen müsste man so prüfen: I.Zuständigkeit Fraglich ist jedoch zunächst, ob diese Behörde zuständig gewesen ist. Zuständig ist gem. § xxx die X Behörde. Hier hat die Behörde X die Baugenehmigung zurückgenommen. Die Behörde war demnach zuständig. II. Verfahren III. Form usw. lg heini
__________________ § 3 Telekommunikationsgesetz Nr. 1.: "Anruf" ist eine über einen öffentlich zugänglichen Telefondienst aufgebaute Verbindung, die eine zweiseitige Echtzeitkommunikation ermöglicht; Schön, dass es Legaldefinitionen gibt! |
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