Dies ist eine Diskussion zu Amtspflichtverletzung; Zahlung von Pflegegeld an Jugendamt wegen Verpflichtungserklärung innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| Amtspflichtverletzung; Zahlung von Pflegegeld an Jugendamt wegen Verpflichtungserklärung Nach einer Trennung des Paares wird N. in einer Pflegefamilie untergebracht. Die Kosten für diese Maßnahme in voller Höhe (nahezu 600,-€) werden S. resultierend aus der Verpflichtungserklärung auferlegt mit dem Hinweis, die Zahlung sei unabhängig von Einkommen und Ausgaben nicht reduzierbar. S. nimmt dieses hin und verzichtet mit der Annahme auf Erfolglosigkeit auf einen Widerpruch. Nach einem Jahr wechselt die Zuständigkeit des Jugendamtes und S. erhält einen erneuten Bescheid mit Zahlungsaufforderung. Diesem widerspricht sie mit Hinweis auf die hohe finanzielle Belastung und die Unterhaltsverpflichtung für ein eigenes, im Haushalt lebendes Kleinkind. S. muss daraufhin Nachweise über Einkommen, Versicherungskosten, Kinderbetreuungskosten etc. vorlegen und erhält eine Kostenbeitragsberechnung sowie eine Unterhaltsnebenberechnung. Aus dieser Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit ergibt sich eine Senkung des monatlichen Kostenbeitrags um ca. 200,-€. Liegt in diesem Fall eine Amtspflichtverletzung vor, weil S. nicht bereits beim ersten Jugendamt auf die Möglichkeit der Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit hingewiesen wurde bzw. eine solche Überprüfung sogar ausgeschlossen wurde? Kann die Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit des zweiten Jugendamtes Grundlage für eine Klage sein? |
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