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Amtlicher Bescheid, Fehlerhaftigkeit und Rechtskraft

Dies ist eine Diskussion zu Amtlicher Bescheid, Fehlerhaftigkeit und Rechtskraft innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 15.08.2010, 15:03
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Amtlicher Bescheid, Fehlerhaftigkeit und Rechtskraft

Folgender Fall.

Ein Bußgeldbescheid wegen zu schnellem fahren wird verschickt.
Der Katalog sieht vor: 150€, 3 Punkte.

Im Bescheid stehen ausschließlich die 150€ zzgl. Auslagen, aber nichts davon dass Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen werden.

Wenn der Bescheid also ausschließlich eine Geldbuße festsetzt und bezahlt wurde, aber keine Punkte, können diese dann noch "nachgemeldet" werden oder geht das "automatisch" am Bescheid vorbei oder wäre das Thema dann ausschließlich mit der Geldbuße durch, ohne dass der Staat noch die Möglichkeit hätte, Punkte zu verteilen?
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  #2 (permalink)  
Alt 27.08.2010, 15:11
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AW: Amtlicher Bescheid, Fehlerhaftigkeit und Rechtskraft

das steht meist im bescheid drin. man muss nur genau hinschauen....

ich habe es auch schon überlesen.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.08.2010, 19:41
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AW: Amtlicher Bescheid, Fehlerhaftigkeit und Rechtskraft

Zitat:
Zitat von Mark-RE Beitrag anzeigen
Folgender Fall.
Wenn der Bescheid also ausschließlich eine Geldbuße festsetzt und bezahlt wurde, aber keine Punkte, können diese dann noch "nachgemeldet" werden oder geht das "automatisch" am Bescheid vorbei oder wäre das Thema dann ausschließlich mit der Geldbuße durch, ohne dass der Staat noch die Möglichkeit hätte, Punkte zu verteilen?
Aus dem Bauch heraus würde ich mal folgendes annehmen: Wenn im Bußgeldbescheid wirklich keine Regelung zu den Punkten getroffen ist, dann könnten diese durch einen zweiten Bescheid "verteilt" werden.

Es handelt sich m. E. um zwei verschiedene Folgen des Verkehrsverstoßes, die nicht zwangsläufig in einem gemeinsamen Bescheid abgehandelt werden müssen.

Viele Grüße

Cephalotus
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  #4 (permalink)  
Alt 28.08.2010, 15:13
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AW: Amtlicher Bescheid, Fehlerhaftigkeit und Rechtskraft

Dann müsste ich ja gegen den Punktebescheid einen extra Wiederspruch einlegen können, was aber nicht so ist.
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