Dies ist eine Diskussion zu Akteneinsicht beim Gesundheitsamt innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| Akteneinsicht beim Gesundheitsamt jemand besucht eine staatliche Berufliche Oberschule und möchte Akteneinsicht in die Krankmeldungen, die der Amtsarzt geschrieben und an die Schule übermittelt hat. Der Schüler hat von der Schule eine amtsärztliche Attestpflicht wegen häufiger Fehltage bekommen und muss bei jedem Fehltag zum Amtsarzt. Die Unterlagen werden ihm vorgelegt und der Schüler möchte sich daraufhin in der Schule eine Kopie der Krankmeldungen anfertigen. Der Schulleiter gewährt dies jedoch nicht, da in den Unterlagen vom Gesundheitsamt auch kein spezieller Abdruck für den Schüler dabei ist. Hat man bei einer Akteneinsicht über Sachen die einen ja selbst auch betreffen nicht immer das Recht sich Unterlagen zu kopieren? Beim Gesundheitsamt hieß es, dass die Kopien kostenpflichtig seien und da die Kasse nur vormittags geöffnet ist, möchte man Kopien auch nur zu dieser Zeit aushändigen. Vormittags besucht der Schüler allerdings immer die Schule in einer anderen Stadt und kommt erst nach der Mittagspause am Wohnort bzw. am Gesundheitsamt an. Was kann man hier machen, dass man zu seinen Unterlagen kommt? Danke im voraus! |
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| AW: Akteneinsicht beim Gesundheitsamt 1. einen Tag Urlaub nehmen oder in den Ferien gehen 2. jemanden mit einer Vollmacht schicken, das aber vorher telefonisch ankündigen 3. bitten, dass die Kopien gegen Vorkasse zugeschickt werden.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Akteneinsicht beim Gesundheitsamt alles klar, und was kann man in der Schule machen? Beim GA wurde mitgeteilt, dass man auch in der Schule Akteneinsicht hat oder darf bei soetwas nur das Amt die Kopien rausgeben? |
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| AW: Akteneinsicht beim Gesundheitsamt also bei einem Anruf, da Ferien sind und ich auch vormittags wenn die Kasse beim Gesundheitsamt offen ist, wird mitgeteilt, dass wenn man Kopien möchte solle man sich an den Amtsarzt direkt wenden und man bräuchte bei ihm einen Termin. Dieser sei aber erst wieder nächste Woche im Haus. Da sind die Ferien jedoch vorbei und dann geht das Spiel mit der Kasse, die nur vormittags geöffnet ist ja wieder von vorne los. Auch ist meines Wissens nach der Amtsarzt nachmittags, wenn die Schule vorbei ist auch nie dort anzutreffen. Auch hat es sich nicht so angehört wie es der Schulleiter gesagt hat, dass man nicht auch in der Schule die Kopien machen kann, weil kein spezieller Abdruck für den Schüler bei den Unterlagen dabei war und man somit nichts herausgeben will. Der Schüler hat allerdings das erste mal auch Akteneinsicht ohne den Amtsarzt sowohl in der Schule als auch beim GA genommen, es war dann der Amtsleiter dabei, also müsste es ja in dieser Woche vormittags eigentlich auch ohne den Amtsarzt gehen Wie ist das nun vom Verwaltungsrecht her? Es muss doch möglich sein, dass der Schüler von der Akte Kopien bekommt. Geändert von H0my (09.03.2011 um 15:10 Uhr). |
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| AW: Akteneinsicht beim Gesundheitsamt kann der Schüler da nicht einfach morgen vormittags zum Gesundheitsamt hingehen, erneut Akteneinsicht nehmen und nach Kopien der gewünschten Unterlagen verlangen und die müssen einem das dann geben? Geändert von H0my (09.03.2011 um 15:12 Uhr). |
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