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Abwendung der Ersatzhaft

Dies ist eine Diskussion zu Abwendung der Ersatzhaft innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 10.06.2010, 19:21
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Abwendung der Ersatzhaft

Wie sieht folgender fiktiver Fall aus: Jemand muss als Strafe 600 Euro zahlen in einem Betrugsfall. Angenommen er kann diese Summe nicht aufbringen und es steht eine Ersatzhaft von 60 Tagen an.

Wie lange hätte dieser jemand Zeit die geforderte Geldstrafe doch noch aufzubringen? Bis zum eigentlichen Haftantritt?

Liebe Grüße!
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  #2 (permalink)  
Alt 10.06.2010, 20:31
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AW: Abwendung der Ersatzhaft

Deine eigentliche Frage kann ich Dir nicht beantworten, aber es wäre evtl. möglich Ratenzahlung zu vereinbaren
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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